G
ARANTIE
Etwaige Material- oder Herstellungsfehler am Gerät
beseitigen wir während der gesetzlichen
Verjährungsfrist
für
entsprechend unserer Wahl durch Reparatur oder
Ersatzlieferung.
Die Verjährungsfrist bestimmt sich jeweils nach
dem Recht des Landes, in dem das Gerät gekauft
wurde.
Unsere Garantiezusage gilt nur bei:
•
sachgemäßer Behandlung des Gerätes.
•
Beachtung der Bedienungsanleitung.
•
Verwendung von Original-Ersatzteilen.
Die Garantie erlischt bei:
•
Reparaturversuchen am Gerät.
•
Technischen Veränderungen am Gerät.
•
nicht bestimmungsgemäßer
•
Verwendung gewerblicher oder kommunaler
Nutzung.
Von der Garantie ausgeschlossen sind:
•
Lackschäden, die auf normale Abnutzung
zurückzuführen sind.
•
Natürlicher Verschleiß und Teile, die auf der
Ersatzteilkarte mit Rahmen XXX XXX (X)
gekennzeichnet sind.
•
Verbrennungsmotoren - für diese gelten die
separaten
Garantiebestimmungen
jeweiligen Motorenhersteller.
lm Garantiefall wenden Sie sich bitte mit dieser
Garantieerklärung und dem Kaufbeleg an Ihren
Händler
oder
die
nächste
Kundendienststelle.
Durch diese Garantiezusage bleiben die
gesetzlichen Mängelansprüche des Käufers
gegenüber dem Verkäufer unberührt.
Mängelansprüche
der
autorisierte
D
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