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– Die Gesamtlast der Verbraucher ist niedriger als die Gesamtleistung des Strom-
erzeugers. Maßgebend hierbei sind die technischen Daten von Verbraucher
und Stromerzeuger (siehe z. B. Typenschild). Beachten Sie dazu bei induktiven
Verbrauchern auch den Einschaltstrom.
– Die Verbraucher dürfen gemäß Herstellerangabe an einem Stromerzeuger betrieben
werden und sind für die jeweils erzeugte Spannung und Frequenz geeignet. Dies ist
insbesondere für elektronisch geregelte Geräte zu überprüfen, die empfindlich auf
Spannungsschwankungen reagieren und bei Über- oder Unterspannung Schaden
nehmen könnten.
ƒ Arbeiten am elektrischen Anschluss und netzspezifische Schutzmaßnahmen müssen von
einer Elektrofachkraft geprüft und freigegeben werden. Dies gilt insbesondere auch für
den stationären Einsatz in geschlossenen Räumen und für sämtliche Installationen zur
automatischen Notstromversorgung.
ACHTUNG!
Jeder weitere Gebrauch, der über die Hinweise und Anweisungen der Betriebs-
anleitung hinausgeht, gilt als nicht bestimmungsgemäß. Jeder geplante
Einsatz, der vom bestimmungsgemäßen Gebrauch abweicht, erfordert die
schriftliche Genehmigung des Herstellers für die konkrete Einsatz situation.
1.2

Fehlgebrauch

Als Fehlgebrauch gilt jede Verwendung des Stromerzeugers, die vom bestimmungsgemäßen
Gebrauch abweicht. Fehlgebrauch hat folgende Konsequenzen:
ƒ Jeder Fehlgebrauch erfolgt auf eigene Gefahr.
ƒ Bei Fehlgebrauch erlöschen sämtliche Garantieansprüche.
ƒ Durch Fehlgebrauch verursachte Personen- und Sachschäden sind von jeder Haftung
ausgeschlossen.
Daher ist jeder Fehlgebrauch unbedingt zu vermeiden. Dies gilt insbesondere für vorher-
sehbaren Fehlgebrauch, der sich z. B. unter folgenden Umständen ergeben kann:
I Bedienung durch Personen, die aufgrund ihrer physischen, sensorischen oder geistigen
Fähigkeiten, ihrer Unerfahrenheit oder Unkenntnis nicht in der Lage sind, das Gerät sicher
zu bedienen. Insbesondere sind auch Kinder generell vom Stromerzeuger fernzuhalten.
I Nichteinhaltung von Sicherheits- und Warnhinweisen sowie Vorschriften zu Wartung und
Reparatur.
I Betanken des Stromerzeugers im laufenden Betrieb.
I Betrieb in brand- oder explosionsgefährdeter Umgebung.
I Betrieb in geschlossenen Räumen ohne fachgerechte Ableitung der Abgase.
I Besprühen mittels Hochdruckreiniger oder Feuerlöscheinrichtungen.
I Bauliche Veränderungen am Stromerzeuger, Einbau in Fahrzeuge oder in sonstige
Einrichtungen ohne schriftliche Genehmigung des Herstellers.
I Anschluss des Stromerzeugers an eine Gebäudestromversorgungsanlage ohne Prüfung
und Freigabe durch eine Elektrofachkraft, die alle vor Ort geltenden Vorschriften und
Richtlinien kennt und befolgt.
Änderungen vorbehalten.
904068 – 2017-05
DE
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