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Transport Per Kran Oder Flurförderfahrzeug; Trockenlegung - Eisemann H 3301 E Betriebsanleitung

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Transport per Kran oder Flurförderfahrzeug
GEFAHR!
Schwebende Lasten
Gefahr ernsthafter Verletzungen mit Todesfolge
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Beachten Sie beim Transport alle ortsüblichen und anwenderbezogenen
Sicherheitsbestimmungen.
Stellen Sie sicher, dass sich keine Personen unter und im Bereich von
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schwebenden Lasten aufhalten.
Transportieren Sie Stromerzeuger stets bei niedriger Hubhöhe.
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Treffen Sie folgende Sicherungsmaßnahmen für den Transport mit Flurförderfahrzeugen:
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– Stellen Sie den Stromerzeuger auf eine geeignete Palette und sichern Sie die Ladung.
– Achten Sie auf eine korrekte Schwerpunktlage.
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Treffen Sie folgende Sicherungsmaßnahmen für den Krantransport:
– Montieren Sie die optional erhältlichen Verlastungsösen, um den Stromerzeuger
sicher anhängen zu können.
– Verwenden Sie nur Anschlagmittel, die für das Gewicht des Stromerzeugers
zugelassen sind.
ACHTUNG!
Die optional erhältlichen Verlastungsösen dürfen nur an den kürzeren
Querrohren des Rohrrahmengestells montiert werden. Das Aufhängen und
Kranen des Stromerzeugers an den Längsrohren ist verboten.

Trockenlegung

Für Transporte in andere Länder oder mittels Schiff, Flugzeug etc. gelten meist spezielle
Regelungen, die durch Gesetze am Zielort oder durch Auflagen des Transporteurs
vorgegeben sind. So kann z. B. auch eine Trockenlegung gefordert sein, für die der
Stromerzeuger folgende Kriterien erfüllen muss:
ƒ Der Motor darf kein Motoröl enthalten, siehe
ƒ Kraftstofftank und Vergaser dürfen keinen Kraftstoff enthalten, siehe
ablassen" auf
Seite 43.
ƒ Bei Stromerzeugern mit Elektrostart ist die Starterbatterie abgeklemmt, siehe
„5.3.2 Starterbatterie abklemmen" auf
ACHTUNG!
Bei Transporten, die einen längeren Nichtgebrauch oder eine Einlagerung des
Stromerzeugers zur Folge haben können, sind zusätzliche Schutzmaßnahmen
erforderlich, siehe
Änderungen vorbehalten.
„5.1.4 Motoröl ablassen" auf
Seite 45.
„7.2 Lagerung und Einlagerung" auf
Seite 40.
„5.2.4 Kraftstoff
Seite 55.
904068 – 2017-05
DE
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