3.3.9
Elektrischer Anschluss
Der Stromerzeuger ist werkseitig für die Versorgung von Einzelverbrauchern konzipiert
(Betrieb im IT-Netz). Der Betrieb ist daher nur unter folgenden Bedingungen zulässig:
Der Neutralleiter ist nicht mit dem Gehäuse und nicht mit dem Schutzleiter verbunden.
Die Einzelverbraucher werden ausschließlich über die am Stromerzeuger vorhandenen
Steckdosen angeschlossen.
Die Verwendung von Verlängerungsleitungen ist zulässig. Jedoch darf die Schleifen-
impedanz (Gesamt widerstand) als Summe aller angeschlossenen Leitungen gemäß
ISO 8528-8 nicht mehr als 1,5 Ω betragen.
Die maximal zulässige Leitungslänge ergibt sich daher aus dem Aderquerschnitt der
verwendeten Verlängerungs leitung. Folgende Maximalwerte sind bei der Länge der
Verlängerungsleitung unbedingt einzuhalten:
– Aderquerschnitt 1,5 mm
– Aderquerschnitt 2,5 mm
– Aderquerschnitt 4,0 mm
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904068 – 2017-05
GEFAHR!
Stromschlag
Gefahr ernsthafter Verletzungen mit Todesfolge
Wird der Stromerzeuger nicht im IT-Netz betrieben, muss stets eine Anpassung
der Schutzmaßnahmen erfolgen.
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Stellen Sie sicher, dass jede Schutzmaßnahme von einer autorisierten
Elektrofachkraft ausgeführt und bei Inbetriebnahme auf ihre Wirksamkeit
überprüft wird.
¨
Beachten Sie stets die vor Ort geltenden Vorschriften und Regelungen und
holen Sie, sofern nötig, eine Betriebsgenehmigung des EVU ein.
: Verlängerung max. 60 m
2
: Verlängerung max. 100 m
2
: Verlängerung max. 165 m
2
ACHTUNG!
Werden Verlängerungsleitungen an mehr als einer Steckdose angeschlossen,
halbieren sich die zulässigen Leitungslängen.
Verwenden Sie ausschließlich geprüfte Verlängerungsleitungen.
Als Mindest anforderung gelten Leitungen des Typs H07RN-F, die den
Anforderungen an bewegliche Verlängerungsleitungen nach DIN VDE 57282
(Teil 810) entsprechen.
Änderungen vorbehalten.