Wasserundurchlässigkeitsprüfer
2.0407 / 2.0408 / 2.0409 / 2.0410
2.
Grundlegende Sicherheitshinweise
2.1
Verpflichtung des Betreibers
Mit der selbständigen Bedienung der WU-Anlage dürfen nur Personen betraut werden die
das 18. Lebensjahr vollendet haben,
in der Bedienung der WU-Anlage unterwiesen wurden und
den schriftlichen Auftrag zur Bedienung vom Unternehmer besitzen.
Die bedienende Person hat darauf zu achten, dass sie sich und andere Personen nicht
gefährdet.
Wird durch Mängel oder Schäden an der WU-Anlage die Betriebssicherheit beeinträchtigt,
ist diese sofort außer Betrieb zu nehmen und erst nach Beseitigung aller Gefahrenquellen
wieder zu benutzen.
2.2
Gefahren im Umgang mit der WU-Anlage
Die WU-Anlage ist nach dem Stand der Technik und den anerkannten technischen Regeln
gebaut. Dennoch können bei seiner Verwendung Gefahren für Leib und Leben des Be-
nutzers oder Dritter beziehungsweise Beeinträchtigungen an den maschinentechnischen
Teilen oder anderer Sachwerte entstehen.
Achtung
Niemals das Schauglas ohne Wasserbefüllung mit Druckluft beauf-
schlagen (Druckluftventil EIN!)
Die WU-Anlage ist nur zu benutzen
für die bestimmungsgemäße Verwendung
und in sicherheitstechnisch einwandfreiem Zustand.
Störungen, die die Sicherheit beeinträchtigen können, sind umgehend zu beseitigen.
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