Wasserundurchlässigkeitsprüfer
2.0407 / 2.0408 / 2.0409 / 2.0410
1.
Grundlegende Hinweise
1.1
Kennzeichnung
Kennzeichnung des Herstellers:
Gerätekenneichung:
1.2
Bestimmungsgemäße Verwendung
Diese Beschreibung enthält die erforderlichen Informationen für den bestimmungsgemä-
ßen Gebrauch der darin beschriebenen Produkte. Sie wendet sich an technisch qualifi-
ziertes Personal.
Qualifiziertes Personal sind Personen, die aufgrund ihrer Ausbildung, Erfahrung und Un-
terweisung sowie ihrer Kenntnisse über einschlägige Normen, Bestimmungen, Unfallver-
hütungsvorschriften und Betriebsverhältnissen von dem für die Sicherheit der Anlage Ver-
antwortlichen berechtigt worden sind, die jeweils erforderlichen Tätigkeiten auszuführen,
und dabei mögliche Gefahren erkennen und vermeiden können (Definition für Fachkräfte).
Die in dieser Betriebsanleitung angegebenen Anforderungen und Grenzwerte sowie an-
gegebene Sicherheitshinweise sind unbedingt einzuhalten. Jeder darüber hinausgehende
Gebrauch gilt als nicht bestimmungsgemäß. Werden besondere Arbeitsweisen oder -be-
dingungen erforderlich, ist die Beratung und Zustimmung des Herstellers einzuholen.
Der Wasserundurchlässigkeitsprüfer nach DIN EN 12390-8 (im folgenden auch WU-An-
lage genannt) dient zur normgerechten Prüfung von Probewürfeln der Abmessungen
150x150x120
200x200x120 mm.
Der Prüfdruck beträgt 5 bar = 0,5 N/mm² (gemäß DIN 1048 und DIN EN 12390-8).
Die WU-Anlage ist für den Betrieb in trockenen Räumen bestimmt.
1.3
Sachwidrige Verwendung
Als sachwidrige Verwendung gilt:
der Gebrauch von nicht normgerechten Probewürfeln
die unsachgemäße Verwendung der Druckluft/Wasser-Düsen in den Spannvorrich-
tungen
der Betrieb mit einem Luftdruck > 8 bar
die Aufstellung und der Betrieb in anderen als den genannten Umgebungsbedin-
gungen
siehe 1. Seite der Betriebsanleitung
siehe Kennzeichnungsschild am Gerät
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