Sicherheitsabstände
Heizbetrieb
Heizbetrieb
Lagerraum befüllen
Lagerraum betreten
Lagerraum betreten
Achtung Brandgefahr!
Lagern Sie keine brennbaren Gegenstände auf
und im Nahbereich des Heizkessels!
Konvektionsluftöffnungen oben freihalten!
Vor Ort gültige Vorschriften einhalten!
Achtung Verpuffungsgefahr!
Während des Heizbetriebes dürfen keine
Kesseltüren oder Reinigungsöffnungen geöffnet
werden!
Achtung Verbrennungsgefahr!
Einige Bauteile am Kessel, insbesondere
die Sichtscheibe, werden während des
Betriebes sehr heiß.
Halten Sie einen ausreichenden
Sicherheitsabstand und achten Sie besonders
auf spielende Kinder im Raum!
Achtung Vergiftungs- und Brandgefahr!
Bei der Lagerraumbefüllung mittels Gebläse
oder Pumpwagen muss der Heizkessel
unbedingt abgestellt werden
Bei Missachtung können brennbare und giftige
Gase in den Lagerraum gelangen!
Achtung Lebensgefahr!
Bei allen biogenen Stoffen kann es bei der
Lagerung zur Bildung von Gasen kommen.
Das Betreten des Lagerraums ist daher nur bei
leerem Lagerraum (max. 1/5 Restinhalt) und
nach mind. 2-stündiger vorheriger guter
Belüftung erlaubt.
Lagerräume mit größerem Füllstand dürfen
ausschließlich nur durch autorisierte Kunden-
diensttechniker nach vorheriger Messung der
Luftqualität im Lagerraum betreten werden.
Achtung Verletzungsgefahr!
Den Lagerraum nur betreten, wenn die
Anlage abgeschaltet ist! Stromzufuhr vor
dem Betreten immer unterbrechen!
Hinweisschild auf Lagerraumtür aufbringen!
Lagerraumtüren verschlossen halten!
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(Prog. AUS)
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