Betriebsanleitung AQUAMAX
Hinweise zur Wartung
Bei der Wartung müssen Arbeiten und Untersuchungen in größeren Zeitabständen durch das
Servicepersonal durchgeführt werden. Anzahl und Anforderungen an die Wartungen werden von
den Wasserbehörden vorgeschrieben, wobei die biologische Wirksamkeit im Vordergrund steht.
Die Anlage ist mit einer UVS
Folgende Arbeiten sind vorzunehmen:
Einsichtnahme in das Betriebsbuch oder des elektrischen Logbuchs und Ablesung der
Betriebsstundenzähler mit Feststellung des regelmäßigen Betriebes (Soll-Ist-Vergleich)
Herausnehmen des AQUAMAX
Aggregaten
Funktionskontrolle der betriebswichtigen maschinellen, elektrotechnischen und sonstigen
Anlagenteile wie Belüfter, Pumpe(n), Schwimmerschalter und Steuergerät
Funktionskontrolle der Überdachentlüftung
Einstellen optimaler Betriebswerte, z.B. Sauerstoffversorgung (~ 2 mg/l), Schlammvolumen
(300-500 ml/l)
Feststellung der Schlammspiegelhöhe im Schlammspeicher und ggf. Veranlassung der
Schlammabfuhr (wenn bis zur nächsten Wartung ein Einstau des Ansaugrohres vom
AQUAMAX
zu erwarten ist)
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Durchführung allgemeiner Reinigungsarbeiten wie z.B. Beseitigung von Ablagerungen,
Entfernen von Fremdkörpern
Überprüfen des baulichen Zustands der Anlage, z.B. Korrosion, Zugänglichkeit, Lüftung,
Schraubverbindungen, Schläuche
Beauftragen Sie für die Durchführung der Wartungsarbeiten Firmen, deren Mitarbeiter den
Nachweis der Fachkunde besitzen und bei ATB geschult wurden.
Die durchgeführte Wartung ist im Betriebstagebuch zu vermerken.
Im Rahmen der Wartung sollten mindestens folgende Abwasseruntersuchungen am Ablauf
durchgeführt werden:
Untersuchung einer Stichprobe des Ablaufs
(Probenahmegefäß) auf:
CSB
NH
-N (Ablaufklassen N + D)
4
N
(Ablaufklasse D)
ges., anorg.
pH
absetzbare Stoffe
Wird die Probe aus der Probenahmeflasche entnommen, sollte diese zuvor
mindestens 15 min. beruhigt gestanden haben. Keinesfalls schütteln! Hierdurch
kann ein ggf. an der Flaschenwandung vorhandener Bewuchs abgelöst werden
und das Analysenergebnis verfälschen.
Die Probenahmeflasche ist am Ende der Wartung zu reinigen oder gegen eine saubere auszutauschen.
Die durchgeführten Arbeiten und Feststellungen müssen in einem Wartungsbericht
dokumentiert werden. Dieser wird mit den Ergebnissen der Wasserprobe dem Betreiber der
Kläranlage zur Aufbewahrung übergeben bzw. zugesendet. Die zuständige Wasserbehörde
kann Einsicht in das Betriebstagebuch und die Wartungsberichte verlangen. Häufig
verlangen die Wasserbehörden nach jeder Wartung die Zusendung der Wartungsberichte
durch den Betreiber oder die Wartungsfirma.
ATB WATER GmbH, Südstraße 2, D-32457 Porta Westfalica, www.atbwater.de /
Art.-Nr.: 9060 0210 / Stand: 24.02.2021 / Seite 24 von 29
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BASIC/CLASSIC
ausgestattet. I.d.R. ist eine zweimalige Wartung/Jahr vorgeschrieben.
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und Entfernung ggf. vorhandener Verzopfungen o.ä. an den
Untersuchungen im Belebungsbecken:
Sauerstoffkonzentration
Schlammvolumen
Temperatur