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Betriebsmittel Und Schmierplan; Sicherer Umgang Mit Betriebsmitteln - Jungheinrich EMC 105 Betriebsanleitung

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Betriebsmittel und Schmierplan

4.1

Sicherer Umgang mit Betriebsmitteln

WARNUNG!
Unsachgemäßer Umgang gefährdet Gesundheit, Leben und Umwelt
Betriebsmittel können brennbar sein.
uBetriebsmittel nicht mit heißen Bauteilen oder offener Flamme in Verbindung
bringen.
uBetriebsmittel nur in vorschriftsmäßigen gekennzeichneten Behältern lagern.
uBetriebsmittel nur in saubere Behälter füllen.
uBetriebsmittel verschiedener Qualitäten nicht mischen. Von dieser Vorschrift darf
nur abgewichen werden, wenn das Mischen in dieser Betriebsanleitung
ausdrücklich vorgeschrieben wird.
WARNUNG!
Gefahr im unsachgemäßen Umgang mit Ölen
Öle (Kettenspray / Hydrauliköl) sind brennbar und giftig.
uAltöle vorschriftsgemäß entsorgen. Altöl bis zur vorschriftsmäßigen Entsorgung
sicher aufbewahren
uÖle nicht verschütten.
uVerschüttete oder ausgelaufene Öle sofort mit einem geeigneten Bindemittel
entfernen.
uDas aus Bindemittel und Öl bestehende Gemisch unter Einhaltung geltender
Vorschriften entsorgen.
uDie gesetzlichen Vorschriften im Umgang mit Ölen sind einzuhalten.
uBeim Umgang mit Ölen Schutzhandschuhe tragen.
uÖle nicht auf heiße Motorteile gelangen lassen.
uBeim Umgang mit Ölen nicht rauchen.
uKontakt und Verzehr vermeiden. Bei Verschlucken kein Erbrechen auslösen,
sondern sofort einen Arzt aufsuchen.
uNach Einatmen von Ölnebel oder Dämpfen Frischluft zuführen.
uSind Öle mit der Haut in Kontakt gekommen, die Haut mit Wasser abspülen.
uSind Öle mit dem Auge in Kontakt gekommen, die Augen mit Wasser ausspülen
und sofort einen Arzt aufsuchen.
uDurchtränkte Kleidung und Schuhe sofort wechseln.
VORSICHT!
Rutschgefahr und Umweltgefährdung durch ausgelaufene und verschüttete
Betriebsmittel
Durch ausgelaufene und verschüttete Betriebsmittel besteht Rutschgefahr. Diese
Gefahr wird in Verbindung mit Wasser verstärkt.
uBetriebsmittel nicht verschütten.
uAusgelaufene und verschüttete Betriebsmittel sofort mit einem geeigneten
Bindemittel entfernen.
uDas aus Bindemittel und Betriebsmitteln bestehende Gemisch unter Einhaltung
geltender Vorschriften entsorgen.
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