Abstand zu brennbarem Material
Bodenschutz
200 mm
400 mm
Abbildung 4. Mindestabstände bei der Aufstellung des Kaminofens.
Sollten die Mindestabstände nicht eingehalten werden können,
müssen weitere Schutzmaßnahmen zum Brandschutz getroffen wer-
den. Sollte das Abgasrohr durch eine Wand oder entlang brennbarer
und zu schützender Bauteile geleitet werden, ist gemäß den Vorschrif-
ten und Brandschutzbestimmungen zu dämmen.
Sollte der Aufstellboden aus brennbaren Materialien be-
stehen, ist er gemäß den geltenden Brandschutzvor-
schriften zu schützen.
Vor dem Aufstellen des Kaminofens ist darauf zu achten, dass der
Boden, auf dem das Gerät stehen wird, genügend Tragfähigkeit besitzt.
Achten Sie auf die Angabe zum Gewicht in der Tabelle mit den techni-
schen Daten.
Sollte die Tragfähigkeit nicht bekannt sein, muss eine entspre-
chende Fachkraft kontaktiert werden, um für die ausreichende
Tragfähigkeit und eine sichere Gewichtsverteilung zu sorgen.
Der Boden, auf dem der Kaminofen stehen wird, muss
ausreichend Tragfähigkeit besitzen.
Eine ausreichende Verbrennungsluftversorgung muss für die ord-
nungsgemäße Funktion des Produktes sichergestellt werden. Der Be-
darf liegt bei ca. 40 m³/h. Der Aufstellraum muss mindestens 30 m³
Volumen haben. Man muss davon ausgehen, dass ca. 8 m³ Frischluft
zur Verbrennung von 1 kg Pellets notwendig ist.
Die Verbrennungsluft muss durch eine nicht verschließbare Frisch-
luftöffnung in der Nähe vom Kaminofen in den Aufstellraum gelangen.
Die Mindestfläche der Frischluftöffnung muss mindestens 100 cm² be-
tragen.
Die Luft kann von anderen Räumen zugeführt werden, wenn sie
über eine externe Luftversorgung verfügen und nicht als Schlafzimmer
oder Badezimmer fungieren und auch wenn von einem Brand nicht ge-
fährdet sind. Die geltenden Normen müssen beachtet werden.
Die Aufstellung des Kaminofens im Schlafzimmer, im
Bad und in Räumen, in den eine andere Feuerstätte
ohne externen Verbrennungsluftanschluss aufgestellt
ist, ist verboten.
Der Kaminofen darf in Räumen mit explosionsfähiger
Atmosphäre nicht aufgestellt werden.
Die Konvektionsöffnungen im Kaminofen dürfen nicht
abgedeckt werden.
5.3.
EXTERNE VERBRENNUNGSLUFTZUFUHR
Im Aufstellraum ist für ausreichende Verbrennungsluftzufuhr und
Entlüftung zu sorgen. Sie sind durch Öffnungen in der Außenwand oder
durch Einzel- oder Sammellüftungskanäle realisierbar.
Wand aus nicht
200 mm
brennbarem Material
400 mm
50 mm
200 mm
400 mm
Abstand zu leicht
brennbarem Material
In der Nähe vom Kaminofens muss die Zuluftöffnung mit mindes-
tens 100 cm² freier Fläche in der Außenwand gemacht werden, die so-
wohl an der Innenseite als auch an der Außenseite mit Gitter versehen
werden muss.
Weitere Voraussetzungen für die Zuluftöffnung:
sie muss direkt mit dem Aufstellraum verbunden sein,
•
sie muss so vergittert werden, dass die erforderliche Luf-
•
teinlassfläche nicht reduziert wird,
sie muss so positioniert sein, dass sie nicht zugemacht bzw.
•
verstopft werden kann,
sie muss so positioniert sein, dass keine Fehlfunktion in der
•
Belüftung wie z. B. bei Luftverwirbelungen in der Nähe zum
Fenster entstehen können.
Die geschlossene Brennkammer ermöglicht einen raumluftunab-
hängigen Betrieb. Für den Fall muss die Verbrennungsluft durch ein
Zuluftkanal von außen (Abbildung 5) in den Kaminofen gelangen. Der
Zuluftkanal soll im Außenbereich mit einem Bogen enden, der nach
unten gerichtet ist. Er muss vor Windeinflüssen geschützt sein und das
Endstück darf keine feinmaschige Vergitterung haben.
Die Zufuhr von außen muss das vom Ofen benötigte Luftvolumen
liefern, d. H. Das gleiche wie bei Entnahme aus dem Raum. Bei Ver-
wendung längerer Luftversorgungsleitungen (mehr als 0,5 m) müssen
diese einen Durchmesser von min. 100 mm.
Bei Verwendung von externer Verbrennungsluftzufuhr müssen der
Brennstoffbehälter und die Förderschnecke geleert werden, wenn der
Kaminofen länger als 2 Wochen nicht betrieben wird.
Abbildung 5. Externe Verbrennungsluftzufuhr.
5.4. ANSCHLUSS AN DEN SCHORNSTEIN
Vor der Montage des Kaminofens müssen alle Fragen der Ab-
gasabführung, Schornsteinauslegung mit dem zuständigen Schorn-
steinfegermeister geklärt werden. Er muss das Bauvorhaben vor der
Montage überprüfen und genehmigen. Die Schornsteinanlage muss für
den Kaminofen geeignet sein, damit er ordnungsgemäß funktioniert.
Die Auslegung der Schornsteinanlage muss nach DIN 13884 unter der
Berücksichtigung der DIN 18160 erfolgen.
Der Schornsteinunterdruck darf nicht kleiner als 10 Pa und nicht
größer als 15 Pa sein.
Die Rauchrohre zwischen dem Kaminofen und dem Schornstein
müssen der DIN 1298 bzw. DIN EN 1856-2 entsprechen. Die Brand-
schutzvorschriften mit den Mindestabständen zu den brennbaren Ma-
terialien müssen beachtet und eingehalten werden. Die Angaben zum
Abstand können je nach Hersteller der Rauchrohre variieren. Das
Rauchrohr muss bei der Montage an den Kaminofen auf kürzestem
Weg steigend zum Schornstein geleitet werden. Dabei sind möglichst
wenige Rauchrohrbögen vorzunehmen. Die gesamte Rauchrohrstre-
cke darf nicht länger als 1,5 m sein darf max. 2 Rauchrohrbögen haben.
Die Rauchrohre sind so zu montieren, dass diese jederzeit gewartet
und/oder gereinigt werden können. Eine entsprechende Anzahl der
Der Schornstein muss folgende Voraussetzungen erfüllen:
er muss feuchteunempfindlich und für feste Brennstoffe
•
ausgelegt sein,
er muss der DIN 13884 und der DIN 1860 entsprechen und
•
für den Kaminofen geeignet sein,
9