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Entsorgung Des Kaminofens; Betriebshinweise; Garantiebedingungen - Defro Home SLIMPELL Montage- Und Bedienungsanleitung

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der dabei entsteht, könnte den Schornstein auseinan-
der drücken.
Nach dem Ausbrennen des Schornsteins ist dieser von
einem Fachmann auf Risse bzw. Undichtigkeiten zu un-
tersuchen und ggf. in Stand zu setzten.

10. ENTSORGUNG DES KAMINOFENS

Nach der Lebensdauer und Abnutzung des Kaminofens muss er
in einer geeigneten Verwertungsstelle entsorgt werden. Seine Ele-
mente sind aus unterschiedlichen Materialien gebaut und lassen sich
sortrein trennen und können mit dem Kaminofen dem örtlichen Wieder-
verwerter zugeführt werden. Die Feuerraumauskleidung, die Feuer-
raumtür lassen sich für eine leichtere Entsorgung abmontieren. Das
Abfallwirtschaftsgesetz ist zu beachten!

11. BETRIEBSHINWEISE

Die Betriebshinweise sind unbedingt zu lesen und zu
beachten.
1)
Nur Erwachsene, die sich mit dieser Anleitung vertraut gemacht
haben und auf die Bedienung und Wartung eingewiesen wurden,
dürfen den Kaminofen bedienen.
2)
Kinder und gebrechliche Personen dürfen sich nicht unbeaufsich-
tigt in der Nähe vom Kaminofen aufhalten.
3)
Es ist absolut verboten, brennbare Flüssigkeiten zum Anzünden
des Brennstoffs zu verwenden.
4)
Brennbare Materialien dürfen in der Nähe der Glasscheibe nicht
gelagert werden.
5)
Das Stromversorgungskabel darf sich nicht in der Nähe von der
Glasscheibe oder vom Rauchrohr befinden.
6)
Das Feuer im Kaminofen darf auf keinen Fall mit Wasser gelöscht
werden.
7)
Bei gerissener oder defekter Glasscheibe ist der Betrieb verbo-
ten.
8)
Nur der vorgeschriebene Brennstoff darf verwendet werden.
9)
Stellen Sie sich bei Türöffnen nie direkt vor die Glasscheibe.
10) Beim Entfernen der Asche dürfen keine brennbaren Materialien
näher als 1500 mm vom Kaminofen liegen. Die Asche ist nur in
feuerfeste Behälter zu entsorgen.
11) Nach jeder Heizsaison müssen der Kaminofen und die Abgas-
wege gereinigt werden.
12) Bei einem Anschluss der externen Verbrennungsluftversorgung
müssen die Pellets im Brennstoffbehälter und in der Förderschne-
cke im Falle einer längeren Betriebsunterbrechung (länger als 2
Wochen) geleert werden.

12. GARANTIEBEDINGUNGEN

1)
Mit der Garantieerklärung erteilt der Garantiegeber – der Her-
steller - DEFRO Spółka z ograniczoną odpowiedzialnością Sp.
k. mit Sitz in 00-403 Warszawa, ul. Solec 24/253, mit der Pro-
duktionsstätte in Ruda Strawczyńska 103 A, 26-067 Strawczyn,
die Garantie auf die verkauften Waren zu den nachstehenden
Bedingungen.
2)
Die Garantie gilt für den Kaminofen Modell
................................................ mit der Seriennummer
................................... (Vertragsgegenstand – Kaminofen) unter
der Bedingung, dass die Ware durch den Käufer vollständig be-
zahlt wurde. Aufgrund von entsprechenden, geprüften und ein-
heitlichen Verkaufsstandards umfasst diese Garantie aus-
schließlich die in autorisierten Verkaufspunkten des Garantiege-
bers oder bei autorisierten Vertriebspartnern gekaufte Waren.
Vollständige Liste der autorisierten Verkaufspunkte und Ver-
triebspartner – siehe www.defro.pl.
3)
Mit der Zahlung des vollständigen Kaufpreises und der Waren-
ausgabe an den Käufer wird auch ein Garantieschein ausge-
stellt. Wenn der Garantieschein nicht ausgehändigt wird, hat der
16
Käufer unverzüglich den Verkäufer zur Ausstellung dieses Do-
kuments aufzufordern, wobei durch das Fehlen des Garantie-
scheins die hiermit erklärte Garantiegültigkeit und Garantiefrist
unberührt bleiben, obwohl dadurch die ordnungsgemäße und
fristgerechte Erfüllung der Garantiepflichten durch den Garantie-
geber beeinflusst werden können.
4)
Damit der Garantiegeber richtig handeln kann, hat der Käufer
unverzüglich nach der Warenausgabe eine Kopie des korrekt
ausgefüllten Garantiescheins an die Adresse des Garantiege-
bers (Ruda Strawczyńska 103a, 26-067 Strawczyn) zurückzu-
senden. Im korrekt ausgefüllten Garantieschein müssen das Da-
tum, der Firmenstempel und die Unterschriften an den dafür ge-
kennzeichneten Stellen vorhanden sein.
5)
Mit dem Garantieschein und den Garantiebedingungen wird
dem Käufer auch die Bedienungsanleitung übergeben, in der
die Vorgaben zur Montage, zum Schornstein, zu den Brennstof-
fen und der Bedienung erläutert sind.
6)
Der Garantiegeber gewährleistet ordnungsgemäße Funktion der
Ware, wenn alle in der Montage- und Bedienungsanleitung auf-
geführten Bedingungen eingehalten werden. Die Garantie gilt
für die bestimmungsgemäße Warenverwendung nach den Best-
immungen der Montage- und Bedienungsanleitung. Der Garan-
tiegeber haftet nicht für Folgen vom normalen Verschleiß, der
aus der Benutzung der Ware resultiert.
7)
Die Garantiefrist beginnt mit der Warenausgabe an den Käufer
und beträgt:
a.
2 Jahre für den ordnungsgemäßen Betrieb,
b.
2 Jahre für die Ceramiton-Platten im Feuerraum, wo-
bei Verfärbungen und Risse ausgeschlossen sind,
c.
1 Jahr für den Brennertopf, Deflektor, die Dichtungen
und Dichtschnürre,
d.
die Garantie gilt nicht für Verschleißteile, zu den die
Glasscheibe, Scharniere, Verschlussmechanismen
(Türgriffe etc.), Verschraubungen etc. gelten.
8)
Während der Garantiedauer stellt der Garantiegeber unentgelt-
lich die Mittel zur Beseitigung der Produktmängel in folgenden
Fristen sicher:
a.
14 Tage nach der Reklamationsmeldung, wenn es
sich nicht um Konstruktionselemente handelt,
b.
30 Tage nach der Reklamationsmeldung, wenn es
sich um Konstruktionselemente handelt, unter Vorbe-
halt der Punkte 3 und 4 der Garantiebedingungen.
Die Störungen und Ansprüche sind in erster Linie an den Liefe-
ranten (Verkaufspartner des Herstellers) zu richten. Der Herstel-
ler liefert nach ihrer Wahl die nötigen Ersatzteile und stellt die
nötigen Mitteln zur Verfügung zur Mangelbeseitigung durch den
Lieferanten.
9)
Wird ein Element in der Garantiefrist ersetzt oder repariert, ver-
längert sich die Garantie für das betroffene Element nicht.
10) Die Reklamationsmeldung hat unverzüglich spätestens 14 Tage
nach der Feststellung der Mängel durch den Käufer zu erfolgen.
11) Die Reklamation muss vom Vertragspartner des Garantiegebers
(Vertriebspartner, Vertriebspunkte) durch die Zusendung des
vollständig ausgefüllten, gestempelten und unterschrieben For-
mulars aus dieser Anleitung gemeldet werden. Die Adresse für
die Reklamationsmeldungen: DEFRO Spółka z ograniczoną od-
powiedzialnością Sp. k, Ruda Strawczyńska 103a, 26-067
Strawczyn.
Im Falle einer Beanstandung der Verbrennung, Teerbildung,
Rauchbelästigung ist der Reklamation zwingend eine Kopie des
Schornsteinfegerprotokolls über die Erfüllung aller in der
Betriebsanleitung bestimmten Bedingungen für den Schorn-
steinanschluss, die Schornsteinauslegung und Verbrennungs-
luftzufuhr beizulegen.

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