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Gesetzliche Gewährleistung Und Garantieanspruch; Erläuterung Gesetzliche Gewährleistung; Erläuterung Garantie; Herstellergarantie - Zundapp Z201 Betriebsanleitung

Elektro-fahrrad
Inhaltsverzeichnis

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Betriebsanleitung Faltrad mit elektrischem Antrieb bis 250W
2. Gesetzliche Gewährleistung und Garantieanspruch
Erläuterung Gesetzliche Gewährleistung
Der Hersteller gewährt die 24 Monate Gewährleistung (anderes Word dafür: Mängelhaftung) auf
Neuware (§439 und 476 des BGB).
Die Gewährleistung deckt Mängel ab, die das Produkt bereits zum Zeitpunkt des Kaufs hatte. Stellen
Sie einen Mangel fest, können Sie vom Hersteller verlangen, dass das Produkt repariert oder anders
nachgebessert wird.
Wenn der Verkäufer der Ansicht ist, dass der Mangel erst nach dem Kauf entstanden ist, muss er das
in den ersten sechs Monaten beweisen. Nach Ablauf von sechs Monaten kehrt sich die Beweislast
allerdings um. Dann muss der Käufer beweisen, dass der Mangel bereits zum Zeitpunkt des Kaufs be-
standen hat.
Erläuterung Garantie
Die Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers (Herstellergarantie). Die Dauer und Bedingun-
gen werden dabei vom Hersteller frei bestimmt.

Herstellergarantie

Der Hersteller gewährt eine Garantie von 6 Monaten auf das gesamte Fahrrad und dessen Anbautei-
len. Dabei gelten folgende Bedingungen:
-
Keine Garantie bei Unfallschäden
-
Keine Garantie bei unsachgemäßer Benutzung
-
Keine Garantie bei Zweckentfremdung
-
Keine Garantie bei Schäden auf Grund falscher Montage
-
Keine Garantie wenn die Inspektions- und Wartungsintervalle nicht eingehalten wurden
-
Keine Garantie bei Verlust von Bau- und Anbauteilen
28.03.2019
REV 1.0
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