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Gestaltungsmerkmale In Abbildungen; Mitgeldende Unterlagen; Urheberrecht; Kontaktaden Des Herstellers - Zundapp X200 Betriebsanleitung

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Betriebsanleitung Faltrad mit elektrischem Antrieb bis 250W
 Gestaltungsmerkmale in Abbildungen
Wird auf Elemente in einer Legende oder im laufenden Text Bezug genommen, werden diese mit ei-
ner Nummer versehen.
 Mitgeldende Unterlagen
Weitere Hinweise, Anweisungen und Informationen zu den Komponenten des Fahrrads finden Sie
ggf. in den Unterlagen der
tung. Bewahren Sie diese Unterlagen zusammen mit dieser Anleitung auf. Liefern Sie diese Unterla-
gen mit, wenn Sie das Fahrrad verkaufen oder in anderer Weise weitergeben. Verletzungsgefahr
durch Missachtung der mitgeltenden Unterlagen.
Lesen und befolgen Sie alle mitgeltenden Unterlagen, bevor Sie das Fahrrad benutzen. Mitgeltende
Unterlagen sind insbesondere folgende Dokumentarten:
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Betriebsanleitung Bosch Drive Units Active Line / Active Line Plus BDU310, BDU350, BDU365
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Betriebsanleitung Bosch PowerPack 300, 400, 500 / PowerTube 400, 500, 625
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Betriebsanleitung Bosch Intuvia 100 BHU3200
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Betriebsanleitung Bosch Charger BCS220, BCS230, BCS250
-
Bosch Sicherheitsinformation Lithium-Ionen-Akku (Batteriepack mit Lithium-Ionen-Zellen)
 Urheberrecht
Diese Anleitung enthält Informationen, die dem Urheberrecht unterliegen. Ohne vorherige schriftli-
che Genehmigung der Pentagon Sales GmbH darf diese Anleitung nicht in irgendeiner Form ko-
piert, gedruckt, verfilmt, verarbeitet, vervielfältigt oder verbreitet werden, weder vollständig noch in
Auszügen. © Pentagon Sales GmbH 2023 - Alle Rechte vorbehalten.
 Kontaktaden des Herstellers
Pentagon Sales GmbH
Lindenstraße 31 - 33
D-73479 Ellwangen (Jagst)
www.pentagonsales.de
3. Gesetzliche Gewährleistung und Garantieanspruch
 Erläuterung Gesetzliche Gewährleistung
Der Hersteller gewährt die 24 Monate Gewährleistung (anderes Wort dafür: Mängelhaftung) auf
Neuware (§439 und 476 des BGB).
Die Gewährleistung deckt Mängel ab, die das Produkt bereits zum Zeitpunkt des Kaufs hatte. Stellen
Sie einen Mangel fest, können Sie vom Hersteller verlangen, dass das Produkt repariert oder anders
nachgebessert wird.
Wenn der Verkäufer der Ansicht ist, dass der Mangel erst nach dem Kauf entstanden ist, muss er das
in den ersten sechs Monaten beweisen. Nach Ablauf von 12 Monaten kehrt sich die Beweislast aller-
dings um. Dann muss der Käufer beweisen, dass der Mangel bereits zum Zeitpunkt des Kaufs bestan-
den hat.
 Erläuterung Garantie
Die Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers (Herstellergarantie). Die Dauer und Bedingun-
gen werden dabei vom Hersteller frei bestimmt.
25.04.2023
REV 1.0
jeweiligen Hersteller. Diese Unterlagen gelten als Bestandteil dieser Anlei-
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