Diese Regulierungen gelten für Sie, wenn Sie sich in der europäischen Union bewegen.
In anderen Ländern, aber im Einzelfall auch im europäischen Ausland, können andere
Regelungen bestehen. Informieren Sie sich vor Benutzung Ihres Pedelecs im Ausland
über die dort geltende Gesetzgebung.
Der Transport von Kindern in Anhängern ist für Pedelecs generell erlaubt. Beachten Sie
das zulässige Gesamtgewicht des Fahrrads. Ausnahmen bilden das Impulse Speed und
das Impulse Mountainbike. An diesem Fahrrad darf kein Anhänger genutzt werden.
3.2 Gesetzliche Vorgaben S-Pedelec
WICHTIGE ZUSATZINFORMATION
Das S-Pedelec ist, rechtlich betrachtet, ein Kleinkraftrad der Klasse L1e. Es muss, wie
andere Krafträder oder –fahrzeuge auch, die Anforderungen der
Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) erfüllen. Bitte beachten Sie die
diesbezüglichen Erläuterungen und allgemeinen Hinweise der
„Originalbetriebsanleitung I Allgemein" (CD).
Diese gesetzlichen Vorgaben gelten für ein S-Pedelec
Bei Fahrten nur mit Motorunterstützung darf das S-Pedelec nicht über 20 km/h
fahren. Sie werden also etwa 15 bis 18 km/h auf der Ebene erreichen.
Die Motorunterstützung schaltet sich ab, wenn Sie circa 45 km/h erreicht haben.
Diese Geschwindigkeit, zu der Sie etwa 700 Watt benötigen, erreichen Sie nicht mit
der Unterstützungsleistung des Elektromotors allein. Geschwindigkeiten von 35-45
km/h erreichen Sie durch die Kombination von 350 Watt Motorleistung und Ihrer
eigenen Körperkraft.
3.2.1 S-Pedelec: Bedeutung für den Fahrer
WICHTIGE ZUSATZINFORMATION
Es besteht Helmpflicht. Tragen Sie bitte einen geeigneten Helm (z. B. einen
Fahrradhelm).
Es besteht Führerscheinpflicht. Vorgeschrieben ist die Mofaprüfbescheinigung.
Wenn Sie einen deutschen Führerschein besitzen, ist diese Bescheinigung bereits
enthalten.
Wenn Sie vor dem 01.04.1965 geboren sind, dürfen Sie ein S-Pedelec auch ohne
Führerschein fahren.
Es besteht Versicherungspflicht. Das kleine Fahrzeugkennzeichen können Sie bei
allen Versicherungen bekommen. Die Benutzung von Radwegen ist nur
eingeschränkt möglich. Wenn Sie Ihr S-Pedelec wie ein Fahrrad, d. h. ohne
Unterstützung des Elektromotors nutzen, dürfen Sie alle Fahrradwege
uneingeschränkt befahren. Bei Benutzung des Motors gilt laut einer Änderung der
StVO folgendes: Sie müssen, wie Mofas auch, mit Ihrem schnellen Pedelec
außerhalb geschlossener Ortschaften Fahrradwege benutzen. Wenn das
ausnahmsweise nicht erlaubt ist, zeigt dies nach § 2 Abs. 4 StVO das Zusatzschild
„Keine Mofas" am Radweg an. Innerhalb geschlossener Ortschaften hingegen
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