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Zeugenzuschaltung
Während eines Gesprächs kann ein zuvor festgelegter Teilnehmer als „Zeuge"
über eine programmierte Funktionstaste „Mith Aufford" aufgefordert werden, in
das Gespräch einzutreten. Der dritte Teilnehmer des Gesprächs wird von der
Zuschaltung des „Zeugen" nicht informiert. Der Zeuge kann am Gespräch nicht
teilnehmen, er kann nur zuhören.
Beachten Sie bitte für das Einrichten und Verwenden der Zeugenzuschal-
tung die geltenden Bestimmungen des Datenschutzes.
Voraussetzung: Die Zeugenzuschaltung ist an Ihrer Anlage und die program-
mierte Funktionstaste „Mith Aufford" an Ihrem Telefon eingerichtet. Sie führen
ein Gespräch. „Privatgespräch" muss ausgeschaltet sein.
S
Programmierte Funktionstaste „Mith Aufford" zwei Mal kurz drücken. Am Telefon
des „Zeugen" ertönt ein spezieller Ruf und es wird die Nachricht „Zeugenzu-
schaltung" an Ihrem und dem Display des „Zeugen" ausgegeben.
^
Der „Zeuge" hebt den Hörer ab,
oder
T
drückt die Leitungstaste, auf der das Gespräch geführt wird.
Der „Zeuge" kann jetzt dem Gespräch unbemerkt zuhören.
Nur der „Zeuge" kann das Mithören durch Auflegen bzw. Drücken der Lei-
tungstaste beenden.
Über mehrere Leitungen telefonieren (MultiLine)