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Befüllung Des Brennstoff-Lagerraumes; Wichtige, Allgemeine Hinweise Zur Befüllung - Windhager PuroWIN 24 Bedienungsanleitung

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1.
Wichtige Informationen für Anlagenbetreiber
b) Feuchtes Hackgut!
Erkennt man ganz einfach mit dem „Hand-Test"
wenn es sich trocken angreift wird sich der Wassergehalt unter 25% befinden
wenn es sich nass anfühlt ist man gewiss über 35% Wassergehalt
Ein Wassergehalt über 30% ist für die Lagerfähigkeit von Hackgut sehr schlecht! Es kommt zu einer erhöhten Eigen-
Erwärmung (Brandgefahr) und diese beginnen auch zu schimmeln (Gesundheitsgefährdung, Allergien) und zersetzen
sich (vermodern = Energieverlust)!
c) Hackgut trocknen!
Wenn der Baum gefällt wird hat er einen Wassergehalt von ca. 50%.
Mit luftgetrocknetem Hackgut erreicht man in der Praxis einen Wassergehalt von 20%-30%.
Wenn man das Holz sehr lange trocknet sind die untersten Werte ca. 15%.
Für diesen Bereich ist die Verbrennung abgestimmt.
Wenn das Hackgut zusätzlich „industriegetrocknet" wird, können auch Werte unter 10% erreicht werden. Hier neigt der
Kessel beim Starten der Verbrennung zum „Pulsieren". Erst in der Betriebsphase „Modulation" normalisiert sich der
Zustand der Verbrennung wieder.
d) Altholz!
Bei Altholz muss man auf den vorhandenen Energieinhalt und auf die Schadstofffreiheit achten.
Wenn das Holz bereits morsch ist, oder chemisch behandelt wurde, ist die Verwendung nicht erlaubt! Ist das Hackgut
dunkelbraun, sehr leicht und bereits brüchig, hat es keine Energie mehr und fällt eher unter den Begriff „Kompost".
1.5
Befüllung des Brennstoff-Lagerraumes
1.5.1 WICHTIGE, allgemeine Hinweise zur Befüllung
– Nur Brennstoff einfüllen, der laut Pkt. 1.4 zulässig ist. Eine Mischbefüllung Hackgut/Pellets ist nicht zulässig.
– Vor dem Befüllen des Brennstofflagers eine Sichtkontrolle der Austragung durchführen auf eventuelle Beschädigun-
gen oder Fremdkörper.
– Brennstofflager sollte immer rechtzeitig befüllt werden, bevor das Rührwerk im Brennstofflager sichtbar ist. Dann
kann der Brennstofflagerraum bis zur maximal erlaubten Schütthöhe (siehe Pkt. 1.5.3) befüllt werden.
– Ist das Rührwerk schon sichtbar, muss sich das Rührwerk während der Befüllung drehen, damit der Brennstoffla-
gerraum bis zur maximal erlaubten Schütthöhe (siehe Pkt. 1.5.3) befüllt werden kann, ohne dass das Rührwerk
beschädigt wird. Alternativ dazu darf, ohne dass sich das Rührwerk dreht, der Brennstofflagerraum bis zu einer
Schütthöhe von max. 1 Meter befüllt werden. Danach kann der Kessel und das Rührwerk mit der Funktion „Lagerraum
befüllen" (siehe Bedienungsanleitung PuroWIN InfoWIN Touch Pkt. 6.5) in Betrieb genommen werden, sodass sich
das Rührwerk dreht. Erst wenn am Display „Lagerraum befüllen" freigegeben ist, darf das Befüllen fortgeführt und
das Lager bis zur maximal erlaubten Schütthöhe (siehe Pkt. 1.5.3) befüllt werden.
Hinweis!
Pneumatischer Zuführung: Voraussetzung dafür, dass am Display „Lagerraum befüllen" „freigegeben" an-
gezeigt wird, ist ein leerer Vorratsbehälter. Daher muss zuerst der Vorratsbehälter leergefahren werden,
damit sich danach die Brennstoffzuführung einschaltet und sich das Rührwerk dreht.
– Das Brennstofflager muss langsam befüllt werden. Kipperladungen, welche schlagartig größere Mengen Brennstoff
auf das Rührwerk bringen, können dieses beschädigen.
9

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