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ZF 6008.208.450 Betriebsanleitung Seite 9

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(2) Die Lizenzgebühr berechnet sich ausschließlich aller Zölle, Transportversicherungen, Verpackung und Transportkosten. Der
Lizenznehmer ist zur Zahlung oder Erstattung aller Zölle, Transportversicherungen, Verpackungen und Transportkosten ver -
pflichtet.
(3) Steuern
3.1 Umsatzsteuer und ähnliche Steuern
Sämtliche in diesem Vertrag vereinbarten Gebühren sind Nettobeträge ohne Umsatzsteuer oder ähnliche Steuern.
3.2 Quellensteuern
Soweit aufgrund der Gebühren Quellensteuern entstehen, werden diese von dem Vertragspartner getragen, der der Steuer-
pflicht unterliegt. Soweit der andere Vertragspartner, der nicht der Steuerpflicht unterliegt, diese Quellensteuern aufgrund
gesetzlicher Vorschriften an die zuständige Steuerbehörde abführen muss, behält er die Quellensteuer von der Gebühr ein.
Alternativ erstattet der steuerpflichtige Vertragspartner dem anderen Vertragspartner die entsprechende Steuer. Die Ver-
tragspartner vereinbaren vor jeglicher Quellensteuerzahlung oder -anmeldung gegenseitig Rücksprache zu halten.
Zur Vermeidung oder Reduzierung eines Quellensteuerabzuges, soll der eine Vertragspartner dem anderen Vertragspartner
eine von der entsprechend zuständigen Steuerbehörde ausgestellte Freistellungsbescheinigung vorlegen.
Der andere Vertragspartner stellt dem steuerpflichtigen Vertragspartner sämtliche Unterlagen zur Verfügung, die dieser für
das Freistellungs- oder Erstattungsverfahren, für eine Steueranmeldung usw. benötigt.
3.3 Die Vertragspartner vereinbaren, sich gegenseitig sämtliche notwendigen Unterlagen und Informationen zur Verfügung zu
stellen, die aufgrund Gesetzes oder sonstiger Regelungen für aktuelle oder künftige Ansprüche benötigt werden.
(4) Die Lizenz ist zunächst für einen Zeitraum von 365 bzw. 366 Tagen ab dem Installationszeitpunkt gültig und wird nach Ablauf
dieses Zeitraums automatisch gesperrt, soweit der Lizenznehmer nicht rechtzeitig mindestens einen Tag vor Ablauf eine
Anschlusslizenz zum in diesem Zeitpunkt gültigen Preis, gemäß der aktuellen Preisliste der ZF, erwirbt und online freischaltet.
Im Falle dass der Lizenznehmer eine Erweiterung der Autorisierung erhalten hat, ist für die erforderliche Anschlusslizenz der
Preis für die ZF-TESTMAN Service Edition zu bezahlen. Die aktuelle Preisliste kann bei jeder ZF Services Niederlassung
angefordert werden.
(5) Erwirbt der Lizenznehmer die Lizenz im Folgejahr für einen Folgezeitraum von weiteren 365 bzw. 366 Tagen, reduziert sich
dieser Nutzungszeitraum um die seit letzter Sperrung verstrichenen Tage, ohne dass dafür ein Kostenausgleich seitens ZF
stattfindet.
DE 6008.758.004e - 2015-12
Allgemeine Lizenzbedingungen für ZF-TESTMAN
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