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Allgemeine Lizenzbedingungen Für Zf-Testman - ZF 6008.208.450 Betriebsanleitung

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Allgemeine Lizenzbedingungen für ZF-TESTMAN
Allgemeine Lizenzbedingungen für ZF-TESTMAN
Die ZF Friedrichshafen AG (im Folgenden "ZF" oder der "Lizenzgeber") überlässt dem Lizenznehmer die Software ZF-TESTMAN,
zu den nachfolgenden Bedingungen.
1. Lizenzgegenstand
Der Lizenzgegenstand, die Software ZF-TESTMAN (im Folgenden "Software" oder "Lizenzgegenstand"), besteht aus dem Objekt-
code der Software und der folgenden Dokumentationen und Elemente, soweit diese für den Lizenznehmer freigeschalten sind:
ZF-TESTMAN; ZF-TESTMANpro; ZF-Datalogger; ZF-Diagram-Tool; ZF-CANTool; ZF-WebSync sowie Dokumentationen zur Fehler-
analyse und Reparaturhinweise.
Der Umfang der für den Lizenznehmer freigeschalteten Elemente ergibt sich aus der von ZF bestätigten Bestellung des Lizenz -
nehmers.
ZF behält sich das Recht vor den Umfang der Elemente oder Dokumentationen individuell, im Einzelnen oder Ganzen, festzu -
legen und jederzeit zu ändern.
2. Nutzungszweck
Der Nutzungszweck besteht in der Nutzung der Software zu Diagnosezwecken in einem von ZF bestimmten Leistungsumfang
(Autorisierung). Der für den Lizenznehmer maßgebliche Leistungsumfang richtet sich nach der von ZF bestätigten Bestellung
des Lizenznehmers. Die Auslieferung erfolgt grundsätzlich in einem Autorisierungslevel der gewöhnlich ausreichend ist um eine
Fahrzeugdiagnose entsprechend dem vereinbarten Leistungsumfang durchzuführen. ZF behält sich das ausschließliche Recht
vor erweiterte Autorisierung durchzuführen. Der Nutzungszweck umfasst ausschließlich das Recht, eine Diagnose der von ZF
gelieferten elektronischen Steuergeräte vorzunehmen, die diagnosefähig sind und für die eine Anwendung zur Verfügung steht.
Welche Steuergeräte diagnosefähig sind, kann bei jeder ZF Services Niederlassung angefragt werden.
3. Lizenzgebühr, Zahlungsbedingungen, Steuern und Laufzeit
(1) Die Lizenzgebühr für die Einräumung der zeitlich begrenzten Lizenz ist innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Rechnung
an den Lizenznehmer zu zahlen. Wird die Rechnung nicht pünktlich und in voller Höhe beglichen, behält sich ZF vor die
Software jederzeit und ohne Vorankündigung zu sperren und den Lizenzvertrag fristlos zu kündigen.
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DE 6008.758.004e - 2015-12

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