DE OES 430
Originalbetriebsanleitung
2 Sicherheit
2 Sicherheit
Dieses Kapitel enthält eine Zusammenfassung der
wichtigsten Informationen zur Sicherheit im Umgang
mit der Maschine.
2.1 Unfallschutz und Sicherheit
Die nachfolgenden Ausführungen stimmen überein
mit Gesetzen, Richtlinien und Veröffentlichungen wie:
—
EU‐Richtlinie Maschinen
—
EU‐Richtlinie Produkthaftung
—
Gesetz über Technische Arbeitsmittel
—
Gesetz über Gerätesicherheit
—
Gesetz über Produkthaftung
Die Betriebsanleitung ist für den Bediener sowie für das
Personal zur Wartung, Pflege und Instandsetzung der
Maschine und soll zusammen mit der gesamten
Technischen Dokumentation dabei helfen,
—
Gefahren abzuwenden
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die bestimmungsgemäßen Einsatzmöglichkeiten
der Maschine zu nutzen
—
Ausfallzeiten und Reparaturkosten zu vermeiden
—
die Funktion der Maschine zu erhalten
—
die Lebensdauer der Maschine zu erhöhen
Hersteller und Betreiber der Maschine müssen die
Inhalte und Bestimmungen der EU‐Richtlinien beach
ten. Die Wirksamkeit aller Maßnahmen ist grundsätz
lich vom sicherheitskonformen Zusammenwirken aller
Beteiligten, also des Herstellers, des Betreibers und
des Bedienungspersonals abhängig.
Alle Gesetze und Richtlinien (z. B. die geltende Richt
linie zur Abfallbeseitigung), Unfallverhütungsvor
schriften und die allgemein anerkannten sicherheits
technischen Regeln müssen bei Arbeiten an und mit
der Maschine eingehalten werden!
2.2 Sicherheitshinweise
Diese Maschine wurde nach neuestem Stand der
Technik und nach anerkannten sicherheitstechni
schen Regeln gebaut. Damit wird größtmögliche
Arbeitssicherheit gewährt. Dennoch können von der
Maschine Gefahren für Gesundheit und Leben von
Personen oder Schäden an Sachwerten ausgehen.
An der Maschine dürfen nur Personen arbeiten,
die hiermit beauftragt und entsprechend qualifi
ziert sind!
Wenn an der Maschine Schäden oder Mängel
festgestellt werden, durch die Personen oder
Sachen gefährdet werden können, muss die
Maschine sofort außer Betrieb gesetzt und die
weitere Benutzung bis zur völligen In
standsetzung verhindert werden!
Das für die Maschine zuständige Bedien‐ und
Wartungspersonal muss sicherstellen, dass nie
mand während des Betriebs bzw. der Wartungs
arbeiten in den Gefahrenbereich der Maschine
gelangen kann!
Personen mit Herzschrittmachern dürfen nicht
mit der Maschine arbeiten!
Verletzungsgefahr bei demontierten bzw. nicht
funktionierenden Sicherheitseinrichtungen!
Die Sicherheitseinrichtungen müssen vor Inbe
triebnahme auf Vollständigkeit und Funktionsfä
higkeit geprüft werden!
Sicherheitseinrichtungen müssen während des
Betriebes montiert sein!
Sicherheitseinrichtungen dürfen nicht außer
Funktion gesetzt werden!
Die mit der Maschine zu bearbeitenden Oberflä
chen müssen frei von Hindernissen sein.
Verletzungsgefahr durch drehende Maschinen
teile!
Körperteile und Kleidung können eingezogen
werden!
Mit größter Sorgfalt und Vorsicht vorgehen!
Verletzungsgefahr durch selbsttätig bewegende
Getriebeteile unter dem Gehäuse!
Zum Tragen der Maschine darf nicht unter das
Gehäuse gegriffen werden [! Fig. A]
(Auch nicht bei ausgeschalteter oder vom Netz
getrennter Maschine)!
Verletzungsgefahr durch Strebe!
Es darf nicht zwischen die Strebe und das Ge
häuse gegriffen werden [! Fig. A]!
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