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Abbau Und Rücktransport; Voraussetzungen Für Die Entgegennahme Einer Reparatur - Fink Chem + Tec Ritmo R15 Betriebsanleitung

Präzisions-membrandosierpumpe
Inhaltsverzeichnis
Betriebsanleitung Ritmo 15
5.6 Abbau und Rücktransport
Ist die Dosierpumpe zu einer Reparatur abzubauen und an den Lieferanten zurückzuschicken, sind vor dem
Versand alle Fluidreste aus dem Pumpenkopf zu entfernen, der Pumpenkopf zu reinigen und zu spülen, im
Einzelfall zu neutralisieren oder zu dekontaminieren. Es ist sicher zu stellen, dass die Dosierpumpe keinerlei
gesundheitsschädigende oder giftige Stoffe enthält.
Den Lieferpapieren ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung und ein Sicherheitsdatenblatt des zuletzt
geförderten Fluids beizulegen und auf evtl. Gefahrenmomente bei einer Demontage hinzuweisen, vor allem
dann, wenn durch Mängel an der Dosierpumpe eine ausreichende Reinigung durch den Anwender nicht möglich
war.
Es ist sicherzustellen, dass alle Verbindungen nach außen dicht sind. Für Schäden durch auslaufende Fluidreste
an der Dosierpumpe oder anderer Waren haftet der Absender.
5.7 Voraussetzungen für die Entgegennahme einer Reparatur
Vor der Einsendung von Pumpen zur Überprüfung / Reparatur ist diese Unbedenklichkeitsbescheinigung
zwingend auszufüllen. Die Unbedenklichkeitsbescheinigung ist mit den Versandpapieren / Lieferschein für den
Empfänger zugänglich in der Versandtasche des Paketes zu hinterlegen und muss vor dem Öffnen des Paketes
zugänglich und überprüfbar sein.
Pumpen, die ohne oder mit unvollständig ausgefüllter Unbedenklichkeitsbescheinigung eingesendet werden,
werden von uns nicht entgegengenommen und nicht bearbeitet.
Wir weisen darauf hin, dass eine in den Verkehr gebrachte, kontaminierte Pumpe eine strafbare Handlung
darstellt, da sie die Mitarbeiter des Transportunternehmens sowie die Umwelt einer Gefahr aussetzt.
Im Bewusstsein dieser Verantwortung gegenüber Menschen und der Umwelt sehen wir uns nicht in der Lage,
die uns zugeschickte Pumpe bei mangelhafter Ausführung der Unbedenklichkeitsbescheinigung erneut in den
Verkehr zu bringen und an den Absender zurück zu schicken.
Wir behalten uns deshalb vor, die uns zugeschickte Pumpe fachgerecht und gefährdungsfrei zu lagern, bis sie
vom Absender abgeholt wird. Die Kosten für die Lagerung und Abholung trägt der Kunde.
Sollte die Pumpe nicht innerhalb von 8 Wochen nach unserer schriftlichen Mitteilung über die Unzulänglichkeit
der Unbedenklichkeitsbescheinigung durch den Anwender abgeholt werden, wird die Pumpe von uns entsorgt
oder ein zertifiziertes Entsorgungsunternehmen beauftragt. Die Kosten der Entsorgung werden wir dem Kunden
in Rechnung stellen.
Wir sind als Unternehmen unseren Mitarbeitern verpflichtet und die Gesundheit selbiger steht bei uns an
oberster Stelle!
Pumpen sind vom Anwender so zu reinigen / zu spülen / zu dekontaminieren, dass keine Produktreste in / an
den Pumpen verbleiben. Sollte eine vollständige Entleerung und nachfolgende Reinigung nicht möglich sein (z.B.
bei defekter Pumpe), ist die Pumpe vom Anwender zu zerlegen. Die fluidseitigen, ursprünglich kontaminierten
und gereinigten Bauteile sind in einem separaten Behältnis in dem Paket zu verstauen oder vom Anwender zu
entsorgen. Defekte, nicht lauffähige Pumpen werden ausschließlich im zerlegten Zustand angenommen.
Eine Instandsetzung der Pumpe ist nur bei dekontaminierten Pumpen bzw. Pumpenteilen möglich!
Pumpen, die mit entzündlichen/explosiven, toxischen/mikrobiologischen, radioaktiven oder anderen
gesundheitsgefährdenden Stoffen in Kontakt waren, werden nur mit Nachweis einer vorschriftsmäßigen
Dekontamination angenommen. Durch Diffusion und Penetration eingefärbte und kontaminierte PTFE-
Bauteile sind vom Anwender zu entfernen und sofort zu entsorgen.
Wir weißen ausdrücklich darauf hin, dass wir den Betreiber der Pumpe ggf. vollständig in Haftung nehmen, sollte
diese Erklärung nicht wahrheitsgemäß ausgefüllt sein. Insbesondere bei Personenschäden kann eine nicht
wahrheitsgemäß ausgefüllte Unbedenklichkeitsbescheinigung eine Straftat darstellen.
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© Fink Chem+Tec GmbH
Version 2.26
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