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Koppe Akono Midi Installations- Und Bedienungsanleitung Seite 7

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ACHTUNG
Für mittelbare und unmittelbare Schäden, die durch die Geräte verursacht werden, wird keine Haftung übernommen. Hierzu
gehören auch Raumverschmutzungen, die durch Zersetzungsprodukte organischer Staubanteile hervorgerufen werden und
deren Pyrolyseprodukte sich als dunkler Belag auf Tapeten, Möbeln, Textilien und Ofenteilen niederschlagen können.
2. SICHERHEIT
2.1 Allgemeine Sicherheitshinweise
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Die vorhandenen Sicherheitsmaßnahmen können nicht alle Unfallgefahren beim Umgang mit dem Pelletkaminofen
ausschließen.
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Der Kaminofen darf nicht im gemeinsamen Betrieb von Wohnungsbe- und Entlüftungsanlagen in Betrieb genommen
werden.
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Um die Versottung des Schornsteins zu vermeiden muss dieser aus Edelstahl oder Keramik (innen glasiert) und
wärmegedämmt sein sowie eine hohe Kondensatbeständigkeits- und Korrosionswiderstandsklasse besitzen.
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Während des Betriebes muss am Aufstellplatz für genügend Luftzufuhr gesorgt werden.
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Es ist verboten, nicht hitzebeständige oder feuergefährliche Materialien auf dem Ofen oder innerhalb der angeführten
Sicherheitsabstände zu deponieren! Legen Sie auf keinen Fall Wäschestücke zum Trocknen auf das Gerät. Beachten Sie
die Sicherheitsabstände.
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Es ist verboten, die Oberseite des Ofens als Ablagefläche zu benutzen!
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Im Fall einer Funktionsstörung muss den Anweisungen der Bedienungsanleitung entsprechend verfahren werden. Der
Kaminofen darf erst wieder in Betrieb genommen werden, nachdem der Fehler behoben worden ist.
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Es ist verboten, zwecks Inbetriebnahme oder während des Betriebes flüssige Brennstoffe zu verwenden.
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Die Tür des Kaminofens muss während des Betriebes geschlossen bleiben.
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Die Oberflächen, Abgasrohre, Bedienelemente und die Sichtscheibe des Kaminofens werden sehr heiß! Diese dürfen nur
mit äußerster Vorsicht und ausschließlich mit Schutzausrüstung (Schutzhandschuh) berührt werden.
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Kinder müssen vom Ofen ferngehalten werden.
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Wird in der Nähe des Aufstellortes mit feuer- oder explosionsgefährlichen Stoffen gearbeitet, muss der Kaminofen
rechtzeitig außer Betrieb gesetzt werden.
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Der Kaminofen darf nur mit dem eingeschobenen Aschekasten betrieben werden. Leeren Sie den Aschekasten regelmäßig.
Die Asche darf nur im erkalteten Zustand entsorgt werden.
2.2 Aufstellvorschriften und Sicherheitsabstände
Die baurechtlichen Vorschriften und feuerpolizeilichen Bestimmungen, nationale und europäischen Normen sowie
örtliche Vorschriften für die Installation und den Betrieb der Feuerstätte sind einzuhalten.
Die Feuerstätte darf nur bei ausreichender Tragfähigkeit der Aufstellfläche aufgestellt werden. Bei unzureichender Tragfähigkeit
müssen geeignete Maßnahmen (z.B. Platte zur Lastverteilung unterlegen) getroffen werden, um diese zu erreichen.
Bei der Ofenaufstellung müssen folgende Feuersicherheitsanforderungen eingehalten werden:
1. Die Mindestentfernung des Gerätes zu brennbaren Bauteilen muß nach hinten zur Aufstellwand 10 cm und nach beiden
Seiten des Gerätes mindestens 40 cm betragen.
2. Vor und seitlich im Strahlungsbereich des Sichtfensters darf sich innerhalb von 80 cm kein brennbares Material
(Möbel, Textilien, Dekorationen usw.) befinden.
3. Erfolgt die Aufstellung des Kaminofens auf einem brennbaren bzw. temperaturempfindlichen Boden, so muss dieser auf eine
nicht brennbare Unterlage (z.B. Glaskeramik- oder Stahlplatte) gestellt werden, die den Ofen, von der Feuerraumöffnung
aus gemessen, nach vorne um mindestens 50 cm und seitlich um mindestens 30 cm überragt.
3. BRENNSTOFFE
3.1 zulässige Brennstoffe
Im Ofendürfen nur raucharme Brennstoffe verbrannt werden.
Für diesen Ofen sind dies ausschließlich:
naturbelassenes, stückiges Scheitholz einschließlich anhaftender Rinde, Holzbriketts nach DIN 51731 HP2, Braunkohlebriketts.
UNZULÄSSIG ist dagegen die Verbrennung z.B. von:
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lackiertem oder kunststoffbeschichtetem o. sonstig behandeltes Holz, Rindenabfälle,
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Spanplatten o. Plattenwerkstoffe, Papier, Kartonagen und Altkleider, Kunst- und Schaumstoffe
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mit Holzschutzmitteln behandeltem Holz, Hausmüll
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Papierbriketts (Schadstoffe: Cadmium, Blei, Zink)
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feuchtem Holz (Restfeuchte > 20 %), Pellets, alle festen o. flüssigen holzfremden Stoffen
Für die optimale Verbrennung fester Brennstoffe müssen daher folgende Bedingungen erfüllt sein:
- Die erforderliche Verbrennungsluft muss verfügbar sein.
- Die Zündtemperatur muss erreicht sein. Darunter versteht man die Temperatur, bei der der Brennstoff unter starker
Wärmeabgabe ununterbrochen weiterbrennt.
- Verwenden Sie nur trockenes Holz; am besten eignen sich Laubhölzer wie Buchen- und Birkenholz da diese Holzarten den
höchsten Heizwert haben und sauber verbrennen.
- Nehmen Sie zum Anheizen nur kleinstückiges Holz. Dieses brennt leichter als große Holzscheite und es wird schnell die für
eine vollständige Verbrennung notwendige Temperatur erreicht.
- Legen Sie beim Dauerheizen nicht zuviel Holz auf einmal nach; das häufigere Nachlegen kleiner Holzmengen ist günstiger.
Techn. Änderungen vorbehalten
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