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Lagerung & Entsorgung; Auswahl Von Filtergeräten - e-breathe Multimask Pro Gebrauchsanweisung

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Bevor Sie die Ausrüstung lagern, reinigen Sie diese vorab.. Bewahren Sie die Ausrüstung nach der Reinigung an einem
trockenen und sauberen Ort, vor direkter Wärmestrahlung und Sonnenlicht geschützt. Die Ausrüstung sollte in einem
geschlossenen Behälter oder Schrank, geschützt vor Staub, Licht, Dämpfen, chemischer Wirkstoffe und möglichst ent-
fernt von Hitzequellen gelagert werden. Ein sachgemäß gelagertes, unbenutztes Gebläse ist auch nach einer langen
Lagerung funktionstüchtig.
Folgende Lagertemperaturen sollten am besten für die
komplette Ausrüstungeingehalten werden.
Die Multimask Pro ist Grobabfall. Kontaminierte Teile oder eine kontaminierte Multimask Pro, sowie gebrauchte
Filter sind Sondermüll und sind abhängig von den gefilterten Stoffen (Gasen und Partikeln) zu entsorgen.
6. Auswahl von Filtergeräten mit Gebläse
Die Wahl des Kopfteils bzw. der Ausrüstung hängt von den Arbeitsbedingungen, den Arbeitsaufgaben und dem vor-
geschriebenen Schutzfaktor ab.
• Einsatzbereich: Siehe DGUV Regel 112-192 / BGR 190 (ZH 1/701) Einsatzregeln Atemschutzgeräte.
• Siehe auch BGI 504-26 (ZH1/600.26) Atemschutztauglichkeit (arbeitsmedizinische Untersuchung).
Filtergeräte werden nach ihrer Atemschutzleistung in Geräteklassen eingeteilt. Es gilt die folgende Tabelle 1:
Geräteklasse
Helme / Hauben / Anzug mit Gebläse und Partikelfiltern
TH2P
TH3P
Helme / Hauben / Anzug mit Gebläse und Gasfiltern (*2)
TH2 Gasfilterklasse 1,2,3
TH3 Gasfilterklasse 1,2,3
Die Angaben gelten sinngemäß auch für Kombinationsfilter.
Isoliergeräte werden nach ihrer Atemschutzleistung in Geräteklassen eingeteilt. Es gilt die folgende Tabelle 2:
Geräteklasse
Helme / Hauben / Anzug mit Druckluft-Regelventil
2A / 2B
3A / 3B
VdgW: Vielfach des Grenzwertes, DGUV Regel 112-190 Benutzung von Atemschutzgeräten
GW1 sind z.B. die in der TRGS 900 aufgeführten Grenzwerte in der Luft am Arbeitsplatz - MAK- und TRK Werte (MAK = maximale Arbeitplatzkonzentration; TRK =
technische Richtkonzentration).
(* 2) Sofern damit nicht bereits die auf das Gasaufnahmevermögen bezogenen höchstzulässigen Einsatzkonzentrationen für Gasfilter in Gebläsefiltergeräten von
0,05 Vol-% in Gasfilterklasse 1, 0,1 Vol-% in Gasfilterklasse 2 und 0,5 Vol-% in Gasfilterklasse 3 überschritten werden.
Leckage: Zulässiger maximaler Prozentsatz für die gesamte nach innen gerichtete Leckage
e-breathe • info@e-breathe.de • www.e-breathe.de
5. Lagerung & Entsorgung
VdgW (GW1)
Leckage*
20
100
20
100
VdgW (GW1)
Leckage*
20
100
< 70%
Bemerkungen / Einschränkungen
2%
0,2%
2%
0,2%
Bemerkungen / Einschränkungen
2%
0,5%
+30°C
0°C
-
-
-
-
-
-
Rev. 5.0
13

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