– Die Last verfügt über ausreichende Eigenstabilität, so dass sie während der Handhabung nicht
beschädigt werden kann.
2.13 Landesspezifische Vorschriften für den Betreiber
•
Die landesspezifischen Vorschriften zu Unfallverhütung, Sicherheitsprüfung und Umweltschutz
beachten.
•
Das Hebegerät erst dann verwenden, wenn sichergestellt ist, dass das Hebezeug (Kran, Kettenzug
etc.), in die es eingebaut ist, den landesspezifischen Bestimmungen und Sicherheitsvorschriften ent-
spricht.
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Grundlegende Sicherheitshinweise
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