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Gewährleistung Von Avant - AVANT e5 Bedienungsanleitung

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Avant e5
Gewährleistung von AVANT
Die nachstehenden Gewährleistungsbedingungen gelten nur für den Lader AVANT e5 und nicht für eventuell
damit verwendete Anbaugeräte. Für die Batterie gelten die unten aufgeführten speziellen Garantiebedingungen.
Alle Reparaturen oder Umbauten, die während der Gewährleistungszeit ohne die vorherige Genehmigung durch
AVANT TECNO OY durchgeführt werden heben die Gewährleistung auf. Während der ersten 24 Monate oder der
ersten 1000 Betriebsstunden (je nachdem was zuerst eintritt), gewährleistet AVANT TECNO OY den Austausch
defekter Teile oder die Reparatur eines aufgetretenen Schadens vorbehaltlich der hier aufgeführten Bedingungen:
1. Das Produkt wird nach den Vorgaben und Zeitplänen des Herstellers gepflegt und gewartet.
2. Schäden, die durch fahrlässigen oder dem Lader nicht zugedachten Betrieb oder durch Überschreitung der
in diesem Handbuch beschriebenen und genehmigten Spezifikationen entstehen, sind von der
Gewährleistung ausgeschlossen.
3. Avant Tecno Oy haftet nicht für Arbeitsunterbrechungen oder –ausfälle oder für durch Defekt oder Ausfall
der Maschine verursachte Folgeschäden und/oder daraus abgeleitete materielle Verluste
4. Zur Wartung und Reparatur dürfen nur Original AVANT-Ersatzteile verwendet werden.
5. Jeder Schaden, verursacht durch den Einsatz falscher Kraft-, Schmier- oder Kühlmittel oder durch den
Einsatz von Lösungsmitteln zur Reinigung ist ausgeschlossen.
6. Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Verschleißteile wie z.B. Reifen, Batterien, Filter, Riemen etc.,
soweit hier kein klarer Qualitätsmangel seitens des Herstellers vorliegt.
7. Jeder Schaden, der durch ein Anbaugerät entsteht, das nicht zur Verwendung an diesem Produkt
zugelassen ist, ist ausgeschlossen.
8. Die Batterie muss wie in dieser Anleitung beschrieben verwendet, aufgeladen und gewartet werden.
Schäden aufgrund mangelhafter Wartung oder wiederholter Tiefentladung sind nicht von der Gewährleistung
abgedeckt. Siehe Gewährleistungszeitraum für Batterie unten.
9. Im Fall eines Schadens, der auf einen Fabrikations- oder Montagefehler zurückzuführen ist, sollte die
Rücklieferung des Laders zur Reparatur an Ihren AVANT-Vertriebs- oder Servicepartner erfolgen. Reise-
und Frachtkosten sind von der Gewährleistung ausgeschlossen.
Spezielle Gewährleistungsbedingungen für die Batterie
Im ersten Jahr der Nutzung gilt eine umfassende Gewährleistung für Batterie und Komponenten der Batterie.
Nach dem ersten Jahr und bis zum Ende des zweiten Jahres (Monate 13 bis 24) unterliegt die Batterie einer
eingeschränkten Gewährleistung. Während der Monate 13 bis 24 wird die Garantie für die Batterie anhand des
Alters der Batterie berechnet, wobei die Abdeckung mit steigendem Alter der Batterie abnimmt. Die Verantwortung
des Kunden für Teile und Materialkosten der Batterie beginnt ab Monat 13 der Gewährleistungsfrist mit 13/24 der
gesamten Kosten für ersetzte Teile und liegt am Ende der Gewährleistungsfrist bei 24/24.
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