Sicherheitshinweise
2.1 Allgemeine Sicherheitshinweise
Sicherheit bei Arbeiten in und an elektrischen Anlagen
Arbeiten in und an elektrischen Anlagen dürfen nur von berechtigten Personen ausgeführt
werden. Dabei gelten zur Vermeidung von Stromunfällen folgende Sicherheitsregeln:
1. Anlage spannungsfrei schalten
2. Anlage gegen Wiedereinschalten sichern
3. Spannungsfreiheit allpolig feststellen
4. Anlage erden und kurzschließen
5. Benachbarte, unter Spannung stehende Teile abdecken oder abschranken
Hinweis
Die Sicherheitsregeln müssen vor Arbeiten an elektrischen Anlagen in der oben genannten
Reihenfolge angewendet werden. Nach den Arbeiten an elektrischen Anlagen müssen die
Sicherheitsregeln in der umgekehrten Reihenfolge aufgehoben werden.
Kennzeichnen Sie die elektrische Anlage entsprechend den gültigen
Sicherheitsbestimmungen, wenn Arbeiten daran durchgeführt werden.
Beachten Sie die Sicherheitsbestimmungen, die im jeweiligen Einsatzland gelten.
Bestimmungsgemäßer Gebrauch
Inbetriebnahme
Die Inbetriebnahme des Bediengeräts ist solange untersagt, bis festgestellt wurde, dass die
Maschine, in die das Bediengerät eingebaut werden soll, den Bestimmungen der
Richtlinie 98/37/EG, ab 29.12.2009 der Richtlinie 2006/42/EG entspricht.
Hochfrequente Strahlung
Hinweis
Hochfrequente Strahlung, z. B. von einem Mobiltelefon, kann ungewollte Betriebssituationen
verursachen.
26
WARNUNG
Mobile Client900RXA
Betriebsanleitung, 07/2015, A5E36360098-AA