BA-REF 6.1 - 11/2019
VORSICHT
VORSICHT
VORSICHT
DE-20/26
10.4. Regelmäßige Kontrollintervalle durchführen
Zur Aufrechterhaltung des Betriebes und der Sicherheit, empfehlen wir die
Ventilatoren in regelmäßigen Abständen auf ihre Funktion und
Beschaffenheit von fachlich qualifiziertem Personal oder einer Fachfirma
prüfen zu lassen und dies zu dokumentieren.
Art, Umfang und Wartungsintervalle, sowie darüber hinaus erforderliche
Tätigkeiten sind in Abhängigkeit des Einsatzes der Ventilatoren sowie der vor
Ort vorherrschenden Bedingungen festzulegen.
Die Wartungs- und Prüfungsempfehlung in Anlehnung an die VDMA 24186-1
finden Sie auf unserer Internetseite unter „Downloads".
Instandhaltung vorbereitet
Dachventilator hochgeklappt und gesichert (RDM 3E/RDM FE)
Sachschaden durch Hochdruckreiniger!
Keine Hochdruckreiniger (Dampfstrahlreiniger) zum Reinigen
verwenden.
Wartungsempfehlung für Dachventilatoren:
Ggf. Probelauf durchführen (siehe Kapitel 8.3.).
Durchgeführte Kontrollintervalle dokumentieren.
Lässt der Zustand des Ventilators eine Instandsetzung durch geeignete
Maßnahmen nicht mehr zu, ist der Ventilator unverzüglich außer
Betrieb zu setzen und ggf. zu erneuern.
11. Störungen
Treten während des Betriebs Störungen auf, die nicht vom Wartungs-
personal behoben werden können, bitte Kontakt mit der Service-Abteilung
der Nicotra Gebhardt GmbH aufnehmen.
Beschädigung des Dachventilators durch unzulässige
Betriebszustände!
Bei Überschreitung der zulässigen Werte, Unregelmäßigkeiten oder
Störungen Dachventilator sofort abschalten.
Deutsch