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Pflichten Des Benutzers - Raychem nvent NGC-CMA Bedienungsanleitung

Inhaltsverzeichnis

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RECHTSWAHL. Für die vorliegende Vereinbarung sind die Gesetze des US-Staates Kalifornien und der Vereinigten
Staaten, einschließlich der US-Urheberrechtsgesetze, maßgebend.
AUSFUHRGESETZE. Für die Software des RAYCHEM NGC-20-Handheld-Geräts ist eventuell eine zuvor durch das US-
Handelsministerium oder eine andere befugte Behörde erteilte Ausfuhrlizenz erforderlich. Der Begriff „Ausfuhr" erstreckt
sich nicht nur auf das Verschicken oder Mitnehmen der Software für das RAYCHEM NGC-20-Handheld-Gerät außerhalb
der Vereinigten Staaten, sondern auch auf zahlreiche andere Vorgänge (wie die Überlassung der Software für das
RAYCHEM NGC-20-Handheld-Gerät an einen in den Vereinigten Staaten ansässigen Ausländer). Sie verpflichten sich,
die erforderlichen Lizenzanträge eigenverantwortlich abzuwickeln und im Besitz einer gültigen Lizenz zu sein, bevor Sie
die Software für das RAYCHEM NGC-20-Handheld-Gerät ausführen. Daneben verpflichten Sie sich bei Nichteinhaltung
der Bestimmungen dieses Absatzes zur Entschädigung von nVent und zur Übernahme jeglicher sich durch Verluste
ergebender finanzieller Ansprüche.
RECHTLICHE EINSCHRÄNKUNGEN FÜR DIE US-REGIERUNG. Die Software des RAYCHEM NGC-20-Handheld-Geräts
wurde auf eigene Rechnung entwickelt. Regierungsanwendern wird sie mit „eingeschränkten Rechten" (Restricted
Rights) zur Verfügung gestellt. Die Nutzung, Vervielfältigung und Offenlegung durch Regierungsstellen unterliegt
Einschränkungen, wie sie in Unterabsatz (b)(3) und Absatz (c) der Klausel über die Rechte an technischen Daten
gemäß 48 C.F.R. 252.227-7013 oder den Unterabsätzen (c)(1) und (2) der Klausel über die eingeschränkten Rechte für
kommerzielle Computer-Software gemäß 48 C.F.R. 52.227-19 dargelegt sind. Diese Bestimmung gilt für mittelbar oder
unmittelbar von oder für beliebige Regierungsstellen erworbene Software für das RAYCHEM NGC-20-Handheld-Gerät. Die
Software für das RAYCHEM NGC-20-Handheld-Gerät ist ein gewerbliches, auf den öffentlichen Märkten zu marktüblichen
Preisen in Lizenzform angebotenes Produkt, das mit eigenen Mitteln und ohne öffentliche Zuschüsse entwickelt wurde.
Die Nutzung, Änderung, Vervielfältigung, Weitergabe, Ausführung, Anzeige oder Offenlegung der Software für das
RAYCHEM NGC-20-Handheld-Gerät durch eine beliebige Regierungsstelle unterliegt ausschließlich den Bedingungen
dieser Vereinbarung und ist außer in dem durch diese Vereinbarung ausdrücklich zulässigen Umfang untersagt.
Regierungsstellen, die anders lautende oder abweichende Bedingungen geltend machen, werden keine Lizenzen der
Software für das RAYCHEM NGC-20-Handheld-Gerät gewährt.
ABTRETUNG. Es ist Ihnen nicht gestattet, sich aus dieser Vereinbarung ergebende Rechte oder Verpflichtungen
abzutreten oder zu übertragen. Derartige Abtretungen oder Übertragung sind nichtig. nVent ist berechtigt, diese
Vereinbarung oder sich daraus ergebende Verpflichtungen an Dritte abzutreten.
UNGÜLTIGE BESTIMMUNGEN. Sollte sich eine der Bestimmungen dieser Lizenzvereinbarung nach geltendem Recht als
ungültig erweisen, so wirkt sich dies lediglich in diesem Umfang auf die nichtig gewordene Bestimmung aus.
VERZICHTERKLÄRUNG. Versäumnisse seitens nVent, Rechte oder Bestimmungen im Rahmen dieser Vereinbarung
auszuüben oder durchzusetzen, oder eine verspätete Ausübung oder Durchsetzung gelten nicht als Verzichterklärung
in Bezug auf dieses Recht oder diese Bestimmung oder andere Rechte oder Bestimmungen aus dieser Vereinbarung.
Sollte nVent im Einzelfall auf die Ausübung bzw. Einhaltung von Rechten oder Bestimmungen aus dieser Vereinbarung
verzichten, so geschieht dies stets unter Vorbehalt und stellt keine dauerhafte Verzichterklärung in Bezug auf dieses oder
andere Rechte bzw. Bestimmungen dar.
ÜBERSCHRIFTEN. Die Abschnittsüberschriften in dieser Vereinbarung dienen lediglich der besseren Übersichtlichkeit.
FORTBESTAND. Sie erklären sich damit einverstanden, dass die Bestimmungen und Bedingungen dieser Vereinbarung
auch über die Kündigung dieser Vereinbarung und Ihres Nutzungsrechts an der Software hinaus Bestand haben.
Falls Sie Fragen zu dieser Vereinbarung haben oder mit nVent in Kontakt treten möchten, wenden Sie sich bitte an:
nVent
2415 Bay Road
Redwood City, CA 94063-3032
U.S.A.

1.4. Pflichten des Benutzers

Die Leistung, Zuverlässigkeit und Sicherheit Ihres Begleitheizungssystems hängt von einer sorgfältigen Auslegung,
Auswahl des Zubehörs und Montage ab. Das RAYCHEM NGC-20-CMA unterstützt Sie zwar bei der Konfiguration
und Überwachung eines Systems, das Ihren Anforderungen entspricht. Es handelt sich hierbei jedoch nur um ein
Hilfsinstrument. Die Software setzt voraus, dass Sie die Daten sorgfältig eingeben, dass Sie mit der Auslegung
und Konfiguration von Begleitheizungssystemen vertraut sind und dass Sie sicherstellen, dass alle Bestandteile
des Begleitheizungssystems fachgerecht installiert, gewartet und zweckentsprechend verwendet werden. Die
Konfiguration des Handheld-Geräts RAYCHEM NGC-20 sollte in Hinsicht auf die Eignung für Ihre Anwendung von
einem erfahrenen Ingenieur überprüft werden. Zusätzliche Angaben zur Sicherheit, Auslegung und Montage sind in den
Auslegungsleitfäden, Montageanleitungen, Datenblättern und anderen von nVent erhältlichen Unterlagen enthalten.
Ziehen Sie diese Dokumente bei Bedarf heran.
nVent.com | 7

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