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10.3. Wartung und Instandhaltung durch einen Wartungsfachmann
Die Wartung ist von einem Fachbetrieb (Fachkundigen)
Monate) durchzuführen. Es gelten zusätzlich die in der wasserrechtlichen Einleiterlaubnis von der
örtlichen Wasserbehörde festgelegten Zeitintervalle und Arbeiten. Hierfür sollte der Eigentümer
der Anlage mit einem qualifizierten Fachmann einen Wartungsvertrag abschließen.
HINWEIS! Bei den Nachrüstarbeiten oder Arbeiten im Rahmen der Wartung an den
elektrischen Bauteilen der Anlage, muss der Schaltschrank stromlos gemacht werden.
Folgende Arbeiten sind im Rahmen der Wartung durchzuführen:
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Einsichtnahme in das Betriebsbuch mit Feststellung der Vollständigkeit des Betriebsbuchs und des
regelmäßigen Betriebs
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Funktionskontrolle und Wartung der maschinellen Anlagenteile wie Belüfter, Heber, Ventile usw.
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Wartung des Luftverdichters nach Herstellerangaben (siehe Anhang)
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Kontrolle der Luftfilter des Schaltschrankes (falls vorhanden)
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Einstellen optimaler Betriebswerte
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Durchführung von allgemeinen Reinigungsarbeiten, z. B. Beseitigung von Ablagerungen
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Überprüfung des baulichen Zustands der Anlage
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Kontrolle der ausreichenden Be- und Entlüftung
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Kontrolle der Zu- und Abläufe und Überläufe auf ungehinderten Rohrdurchfluss
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Vorrat an Betriebsstoffen (z. B. Fällmittel) kontrollieren und ggf. nachfüllen (falls vorhanden)
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organoleptische Kontrolle des Ablaufwassers (Färbung, Trübung, Geruch)
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Untersuchung im Belebungsbecken:
Gleichmäßiges Belüftungsbild (Blasenbild),
Messung der Sauerstoffkonzentration in allen biologischen Stufen sowie in der Ablaufprobe
(Sollwert: O2 >2 mg/l)
Schlammvolumenbestimmung SV30 (siehe Beschreibung 10.4) in allen biologischen Stufen.
Eine Schlammräumung wird empfohlen bei einem Schlammvolumen über 70%
(siehe Beschreibung 10.5)
-
Sichtkontrolle der Einleitstelle in Oberflächengewässer oder
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Sichtkontrolle sowie Wartung vorhandener Versickerungsanlagen (siehe Details: Betrieb und
Wartung von Einleitungsbauwerken nach DIN 4261-5)
Durchgeführte
Wartungsarbeiten,
Reparaturen und sonstige Veranlassungen sind von der Wartungsfirma in einem Wartungsbericht
zusammenzufassen. Ein entsprechender Vordruck befindet sich im Anhang. Die Feststellungen der
Untersuchungen sind gleichfalls im Wartungsbericht zu dokumentieren. Der Wartungsbericht ist dem
Betreiber der Anlage zu übergeben, damit dieser auf Verlangen der zuständigen Behörde vorgelegt
werden kann. Der Wartungsbericht ist dem Betriebshandbuch beizufügen. Bitte bewahren Sie das
Betriebsbuch gut zugänglich auf.
HINWEIS:
Ausfälle der Anlage aufgrund von mangelhafter Wartung (z.B. des Verdichters)
schließt einen kostenlosen Ersatz im Rahmen der Gewährleistung aus.
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Fachbetriebe sind betreiberunabhängige Betriebe, deren Mitarbeiter (Fachkundige) aufgrund
ihrer Berufsausbildung und der Teilnahme an einschlägigen Qualifizierungsmaßnahmen über die
notwendige Qualifikation für Betrieb und Wartung von Kleinkläranlagen verfügen.
Originalbetriebsanleitung für KLARO One
sowie
eventuell
KLARO GmbH
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in regelmäßigen Zeitabständen (alle 6-12
festgestellte
Schäden
oder
ausgeführte