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Gewährleistung - T-Mobile Speedphone 300 Bedienungsanleitung

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Gewährleistung
Der Händler, bei dem das Gerät erworben wurde (Telekom oder Fachhändler),
leistet für Material und Herstellung des Telekommunikationsendgerätes eine
Gewährleistung von 2 Jahren ab der Übergabe.
Dem Käufer steht im Mängelfall zunächst nur das Recht auf Nacherfüllung zu.
Die Nacherfüllung beinhaltet entweder die Nachbesserung oder die Lieferung
eines Ersatzproduktes. Ausgetauschte Geräte oder Teile gehen in das
Eigentum des Händlers über.
Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung kann der Käufer entweder Minderung
des Kaufpreises verlangen oder von dem Vertrag zurücktreten und, sofern der
Mangel von dem Händler zu vertreten ist, Schadensersatz oder Ersatz
vergeblicher Aufwendungen verlangen.
Der Käufer hat festgestellte Mängel dem Händler unverzüglich mitzuteilen.
Der Nachweis des Gewährleistungsanspruchs ist durch eine
ordnungsgemäße Kaufbestätigung (Kaufbeleg oder Rechnung) zu erbringen.
Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung, Bedienung, Aufbewahrung
sowie durch höhere Gewalt oder sonstige äußere Einflüsse entstehen, fallen
nicht unter die Gewährleistung, ferner nicht der Verbrauch von
Verbrauchsgütern, wie zum Beispiel Druckerpatronen und wiederaufladbare
Akkumulatoren.
Vermuten Sie einen Gewährleistungsfall mit Ihrem
Telekommunikationsendgerät, können Sie sich während der üblichen
Geschäftszeiten an die Hotline der Telekom wenden:
0180 5 1990
0,14 €/min pro angefangene 60 Sekunden bei einem Anruf aus dem Festnetz der Telekom,
höchstens 0,42 €/min aus den Mobilfunknetzen (Stand 01.02.2010)
Tipp: Die Seriennummer Ihres Speedphone 300 für den Kontakt mit den
Service-Mitarbeitern finden Sie auf einem Aufkleber im Innern des
Akkufachs.
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