7. GARANTIEBESTIMMUNGEN
Für den DX 400 übernimmt die Firma HEINRICH ZEHNDER GmbH, Tennenbronn, die Garantie für
verwendete Materialien und Verarbeitung für eine Frist von 12 Monaten ab Verkaufsdatum an den
Endkunden. Bei auftretenden Produktfehlern während der Garantiezeit wird dieses Gerät ohne
Kosten für Arbeitszeit und Materialaufwand in Abhängigkeit von folgenden Bedingungen wieder in
funktionstüchtigen Zustand versetzt.
Bedingungen: Die auftretenden Funktionsstörungen müssen nachweislich auf fehlerhaften
Materialien und Fabrikationsfehlern beruhen.
Modelltyp, Seriennummer, Händler- und Kundenadresse sowie das Verkaufsdatum
müssen vorliegen. Der Kaufzeitpunkt ist durch Kassenzettel, Rechnung, Quittung
oder andere gültige Kaufbestätigungen nachzuweisen.
ZEHNDER behält sich vor, nach eigener Wahl mangelhafte Teile zu ersetzen oder
nachzubessern.
Für alle Garantieleistungen ist der Fachhandel, bei dem der Käufer das Gerät
gekauft hat, als Vertragspartner zuständig.
Diese Garantie ist nicht anwendbar für Defekte, die nicht auf Material- oder
Verarbeitungsfehler zurückzuführen sind. Von der Garantie sind im einzelnen
ausgeschlossen:
•
Bedienungsfehler
•
Unfallschäden
•
fahrlässige Behandlung
•
Modifikationen
•
Verwendung von falsch dimensionierten Ersatzteilen
•
ungeeignete Installation oder Verpackung
•
Schäden verursacht durch Blitz, Wasser, Feuer
•
falsche Netzspannung
•
ungenügende Belüftung
•
andere Ursachen, die von ZEHNDER nicht kontrollierbar sind.
Für ausgeführte Leistungen von Werkstätten oder Fachhändlern, die nicht von
ZEHNDER beauftragt sind, trägt ZEHNDER nicht die Kosten und übernimmt nicht
das Risiko für eventuell entstandene Schäden.
Regelmäßige Überprüfungen, Justierungen und Umstellungen sind nicht in der
Garantie eingeschlossen.
ZEHNDER behält sich das Recht vor, Designänderungen sowie Verbesserungen
vorzunehmen, ohne sich zu verpflichten, bereits hergestellte Produkte zu
modifizieren.
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