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Betriebsbedingungen; Abnahmeprüfung Und Garantie - Diamond G99/M150I2-N Betriebsanleitung

Kochkessel
Inhaltsverzeichnis

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1.
BENUTZERHINWEISE
Bestimmungsgemäßer Gebrauch
Der Gebrauch des in dieser Dokumentation behandelten Geräts gilt als "sachgemäß", wenn dieses zur Zube-
reitung durch Kochen oder zur Regenerierung von Lebensmitteln eingesetzt wird, jeder andere Gebrauch gilt
als "unsachgemäß" und damit als gefährlich. Das Gerät darf nur unter den im Vertrag festgelegten Bedingun-
gen und innerhalb der vorgeschriebenen und in den jeweiligen Abschnitten genannten Belastungsgrenzwerte
betrieben werden.
Ist absolut verboten, als Friteuse verwenden.

Betriebsbedingungen

Das Gerät ist ausschließlich für den Betrieb in geschlossenen Räumen innerhalb der vorgeschriebenen tech-
nischen und Belastungsgrenzwerte bestimmt. Um einen optimalen und sicheren Betrieb zu gewährleisten,
müssen die folgenden Anweisungen beachtet werden.
Die Installation des Geräts muss an einem geeigneten Ort erfolgen, d. h. so dass die normalen Bedientätigkei-
ten und ordentlichen sowie außerordentlichen Wartungsarbeiten möglich sind. Daher ist ausreichend Raum für
eventuelle Wartungsarbeiten freizuhalten, so dass diese sicher ausgeführt werden können.
Der Raum muss außerdem die für die Installation erforderlichen Merkmale aufweisen, wie:
maximale relative Luftfeuchtigkeit: 80%;
minimale Kühlwassertemperatur > + 10 °C;
der Fußboden muss rutschhemmend sein und das Gerät muss exakt waagrecht aufgestellt sein;
Die Räumlichkeiten müssen eine Belüftungs- und Beleuchtungsanlage aufweisen, die den im Land des
Benutzers geltenden Vorschriften entspricht;
Die Räumlichkeiten müssen für die Ableitung des Grauwassers eingerichtet und mit Schaltern und
Absperrhähnen ausgerüstet sein, die bei Bedarf jede Form der Energiezufuhr zum Gerät unterbrechen;
Die unmittelbar an das Gerät angrenzenden Wände müssen feuerbeständig bzw. von den potenziellen
Wärmequellen isoliert sein.
Abnahmeprüfung und Garantie
Abnahmeprüfung: Das Gerät wurde durch den Hersteller bei der Montage im Herstellungswerk einer Abnahme-
prüfung unterzogen. Sämtliche Bescheinigungen zur vorgenommenen Abnahmeprüfung werden dem Kunden
ausgehändigt.
Garantie: Für das Gerät gilt eine Garantie von 12 Monaten gemäß den im Kaufvertrag genannten Bedingungen.
Sollten während der Garantiezeit Betriebsstörungen auftreten oder sich Teile des Geräts als fehlerhaft erwei-
sen, die unter die in der Garantie angegebenen Umstände fallen, werden die fehlerhaften Teile nach entspre-
chender Prüfung repariert oder ersetzt.
In der Garantiezeit werden die fehlerhaften Teile kostenlos repariert bzw. ersetzt. Versand- bzw. Transportkos-
ten, sowie Hin- und Rückreisekosten bei Einsätzen von Technikern des Herstellers beim Kunden, sind stets
vom Kunden zu tragen.
Die Lohnkosten für den Einsatz der Techniker des Herstellers beim Kunden zur Beseitigung von Defekten in der
Garantiezeit werden vom Hersteller getragen, außen in Fällen, in denen der Defekt derart beschaffen ist, dass
er problemlos vor Ort durch den Kunden beseitigt werden kann.
Von der Garantie ausgeschlossen sind alle Werkzeuge und Verbrauchsmaterialien, die gegebenenfalls vom
Hersteller zusammen mit den Geräten geliefert werden.
Der Hersteller haftet nur für das Gerät in seiner ursprünglichen Form und Zusammensetzung.
Der Hersteller lehnt jede Haftung für unsachgemäßen Gebrauch des Geräts, für Schäden infolge nicht in dieser
Anleitung genannter bzw. nicht im Voraus durch den Hersteller genehmigte Tätigkeiten ab.
In folgenden Fällen erlischt die Garantie:
• Schäden durch Transport bzw. Handling; sollte es dazu kommen, muss der Kunde den Händler und den
Transporteur per Fax oder Einschreiben/Rückschein informieren und auf den Ausfertigungen des Lieferscheins
die Vorkommnisse vermerken. Der Installateur wird anhand des vorliegenden Schadens beurteilen, ob die Ins-
tallation des Geräts möglich und zulässig ist.
Die Garantie erlischt außerdem bei:
• Schäden durch eine falsche Installation.
• Schäden durch Verschleiß von Teilen wegen unsachgemäßen Gebrauchs.
• Schäden durch Verwendung nicht empfohlener oder nicht originaler Ersatzteile.
• Schäden durch falsche bzw. unterlassene Wartung.
• Schäden durch Nichtbeachtung der in diesem Dokument beschriebenen Verfahrensweisen.
Genehmigung
Unter Genehmigung versteht man die Erlaubnis, Tätigkeiten mit oder am Gerät durchzuführen.
Die Genehmigung wird von demjenigen, der für das Gerät verantwortlich ist, erteilt (Hersteller, Käufer, Unter-
zeichner, Händler und/oder Inhaber der Räume).
DAS VORLIEGENDE HANDBUCH IST EIGENTUM DES HERSTELLERS, DIE REPRODUKTION IN JEDER FORM IST, AUCH AUSZUGSWEISE, VERBOTEN.
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