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OHAUS Skipper 5000 Bedienungsanleitung Seite 3

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1 Einführung zur Besteuerung
Besteuerung
Besteuerung bezieht sich auf alle Regeln, Gesetze und Maßnahmen, die von einem Staat oder einer Gemeinde
zur Erhebung von Steuern angewendet werden. Sie spielt eine entscheidende Rolle in der Wirtschaft eines Lan-
des, da sie den größten Teil der Bedürfnisse eines Landes finanziert und Herkunft der öffentlichen Ausgaben wie
Landesverteidigung, Bau von öffentlichen Gebäuden, Bau von Autobahnen usw. ist.
Jeder ist direkt oder indirekt auf verschiedenen Ebenen beteiligt, da die Höhe der Besteuerung einer juristischen
oder natürlichen Person auf der geltenden Steuergesetzgebung basiert. Alles in allem stellt die Besteuerung,
wenn sie eine gute Finanzierungsquelle für den Staat ist, auch einen gerechten Ausgleich für die Bürger dar.
Steuerbetrug führt jedoch jedes Jahr zu einem enormen Defizit bei den öffentlichen Einnahmen. Steuerhinterzie-
hung kann viele Aspekte haben, z. B. die falsche Angabe des Einkommens, die Angabe persönlicher Ausgaben
als berufliche Ausgaben oder einfach die Nichtangabe des Einkommens. Infolgedessen verstärken die Steuer-
behörden ihre Bekämpfung des Steuerbetrugs ständig.
Was bedeutet die neue Vorschrift?
Im Schreiben des BMF (Bundesministerium für Finanzen) vom 17.06.2019 zur "Einführung des § 146a AO
durch das Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen vom 22. Dezember
2016" heißt es:
Durch das Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen vom 22. Dezember 2016
(BGBl. S. 3152) ist § 146a AO eingeführt worden (Ordnungsvorschrift für die Buchführung und Aufzeichnung
mittels elektronischer Aufzeichnungssysteme).
Grundsätzlich ist jedes eingesetzte elektronische Aufzeichnungssystem im Sinne des § 146a AO in Verbindung
mit § 1 Satz 1 Kassensicherungsverodnung (KassenSichV) sowie die damit zu führenden digitalen Aufzeich-
nungen durch eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung zu schützen.
Die Regelungen des § 146a AO sollen für digitale Grundaufzeichnungen, die mittels elektronischem Aufzeich-
nungssystem im Sinne des § 146a AO in Verbindung mit. § 1 Satz 1 KassenSichV geführt werden, Folgendes
sicherstellen:
deren Integrität
deren Authentizität
deren Vollständigkeit.
Der Begriff des Vorgangs im Sinne des KassenSichV ist nachfolgend als ein zusammengehörender Aufzeich-
nungsprozess zu verstehen, der bei Nutzung oder Konfiguration eines elektronischen Aufzeichnungssystems
eine Protokollierung durch die zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung auslösen muss (vgl. § 2 Kassen-
SichV)
Alle elektronischen Aufzeichnungssysteme müssen – wie bisher – den allgemeinen Ordnungsmäßigkeits-
grundsätzen entsprechen (vgl. BMF-Schreiben vom 14.11.2014, BStBl I S. 1450).
Die in die Ohaus Skipper Waage integrierte TSE (Technische Sicherheitseinrichtung) entspricht den Anforderun-
gen des BSI (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik): BSI TR-03153.
Skipper 5000 / Skipper 7000
Einführung zur Besteuerung​ ​ 3

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