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Folgende Regelmäßige Überprüfungen; Eigentumsübertragungen; Bestimmungszweck; Maschinenbeschreibung - Airo A-Serie Betriebs- Und Wartungsanleitung

Selbstfahrende hubarbeitsbühnen
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1.1.2.2 Folgende regelmäßige Überprüfungen.
Die jährlichen Überprüfungen sind oblilgatorisch. In Italien muss der Besitzer die regelmäßige Kontrolle mindestens
zwanzig Tage vor dem jährlichen Fristablauf seit der vorherigen Überprüfung beim gebietszuständigen
Überwachungsorgan – per Einschreiben – beantragen.
VERMERK: Falls eine Maschine, die nicht über die gültige Kontrollunterlage verfügt, in ein Gebiet versetzt werden sollte,
das außerhalb der Zuständigkeit des üblichen Überwachungsorgans liegt, ist der Maschineninhaber verpflichtet, die
jährliche Kontrolle bei dem Überwachungsorgan zu beantragen, das für das neue Gebiet, in dem die Maschine nun
verwendet wird, zuständig ist.
1.1.2.3 Eigentumsübertragungen.
Im Fallle der Eigentumsübertragung (in Italien) ist der neue Inhaber der Hubarbeitsbühne verpflichtet, den Besitz beim
gebietszuständigen Überwachungsorgan (ASL/USL oder ARPA) unter Beilage folgender Kopien anzuzeigen:
Vom Hersteller ausgestellte Konformitätserklärung
-
Vom ersten Besitzer eingereichte Inbetriebsetzungsanzeige.
-

1.2 Bestimmungszweck

Die in vorliegendem Handbuch beschriebene Maschine ist eine selbstfahrende Hubarbeitsbühne zum Liften von
Personen und Material (Werkzeug und zu verarbeitendes Material) zur Durchführung von Wartungs-, Installations-,
Reinigungs-, Lackierungs-, Ablackierungs-, Sandstrahl-, Schweißarbeiten usw.
Die (je nach Modell unterschiedliche) zulässige max. Tragfähigkeit (siehe „Technische Merkmale") ist wie folgt aufgeteilt:
-
Pro Person rechnet man eine Last von 80 kg;
-
Für das Werkzeug 40 kg;
-
Die Restlast stellt das zu verarbeitende Material dar.
Auf jeden Fall NIEMALS die im Abschnitt „Technische Merkmale" angegebene max. Tragfähigkeit überschreiten.
Alle Lasten müssen innerhalb des Korbs abgestellt werden; es ist nicht zugelassen, an der Hubarbeitsbühne oder der
Hubstruktur aufgehängte Lasten zu liften (auch wenn die Tragfähigkeit eingehalten wird).
Es ist verboten, großflächige Tafeln zu befördern, weil sie den Widerstand gegenüber dem Wind erhöhen und eine
starke Kippgefahr verursachen.
Die Arbeiter dürfen während des Fahrmanövers bei hochgefahrener Hubarbeitsbühne diese keiner waagrechten Last
aussetzen (die Arbeiter an Bord dürfen nicht an Seilen, Kabeln, usw. ziehen).
Ein Lastbegrenzer unterbricht den Maschinenbetrieb, wenn die Last auf der Hubarbeitsbühne ca. 25% schwerer als die
Nennlast ist (siehe Kapitel „Allgemeine Gebrauchsvorschriften").
Die Maschine darf nicht direkt an Stellen eingesetzt werden, die dem Straßenverkehr vorbehalten sind. Wird in Zonen
gearbeitet, die für die Öffentlichkeit zugänglich sind, den Maschinenarbeitsbereich stets mit zweckdienlichen
Signalisierungen abgrenzen.
Die Maschine nicht zum Schleppen von Wagen oder anderen Fahrzeugen verwenden.

1.3 Maschinenbeschreibung

Die in vorliegender Betriebs- und Wartungsanleitung beschriebene Maschine ist eine fahrbare Hubarbeitsbühne und
besteht aus:
-
angetriebenem Grundwagen mit Rädern;
-
hydraulisch drehbarem Turm;
-
durch Hydrozylinder angetriebenem Gelenkarm (die Anzahl der Gelenke und Zylinder hängt vom Maschinenmodell
ab);
-
Bühne für die Arbeiter (die max. Tragfähigkeit ist je nach Modell unterschiedlich – siehe Kapitel „Technische
Merkmale").
Betriebs-und Wartungsanleitung
selbstfahrende Hubarbeitsbühnen
Seite 5

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