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Sicherheitshinweise; Speisung; Arbeits- Und Wartungsvorschriften - Airo A-Serie Betriebs- Und Wartungsanleitung

Selbstfahrende hubarbeitsbühnen
Inhaltsverzeichnis

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3 SICHERHEITSHINWEISE

3.1 Speisung

Die Elektrik- und Hydraulikkreise sind mit Sicherheitsvorrichtungen versehen, die vom Hersteller geeicht und versiegelt
wurden.
Die Eichung keines Elektro- oder Hydraulikbauteils darf eigenmächtig verstellt oder verändert werden.

3.2 Arbeits- und Wartungsvorschriften

-
Stets die laut geltender Vorschriften für Hygiene und Arbeitssicherheit vorgeschriebenen Schutzmittel tragen
(insbesondere ist die Verwendung des Helms und des Sicherheitsgurts OBLIGATORISCH. Siehe folgende
Abbildung).
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Die Maschine darf nur in gut beleuchteten Bereichen verwendet werden und es muß überprüft werden, ob das
Gelände eben und ausreichend fest ist. Bei unzulänglicher Beleuchtung darf die Maschine nicht verwendet werden.
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Den Wärmeantrieb (Diesel- oder Benzinmotor) nicht in geschlossenen oder wenig belüfteten Räumen verwenden.
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Die Maschine vor Gebrauch auf Unversehrtheit und guten Zustand überprüfen.
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Während der Wartungsarbeiten keine Abfälle liegen lassen, sondern laut geltender Vorschriften verfahren.
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Keine Reparaturen oder Wartungen vornehmen, wenn die Maschine an der Speisung angeschlossen ist. Die in den
folgenden Abschnitten enthaltenen Anweisungen befolgen.
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Zur Wartung des Wärmemotors (Diesel- oder Benzinmotor) das vorliegende Handbuch mit den Anweisungen des
Handbuchs des Wärmemotors ergänzen.
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Die Hydraulik- und Elektrikbauteile nicht mit Hitzequellen oder Flammen annähern.
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Die Bühne ist zur Beförderung von Personen bestimmt und deshalb muss man, die im Verwendungsland für diese
Maschinenkategorie geltenden Vorschriften einzuhalten.
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Die zulässige max. Höhe nicht durch Anbringung von Gerüsten, Treppen usw. erhöhen.
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Die Maschine nicht als Kran verwenden.
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Die Maschine nicht als Lastenaufzug und/oder Aufzug verwenden.
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Dafür sorgen, daß die Maschine (insbesondere der Steuerkasten auf der Hubarbeitsbühne) und der Bediener bei
Arbeiten unter widerwärtigen Umständen (Lackieren, Ablackieren, Sandstrahlen, Spülung, usw.) dementsprechend
geschützt sind.
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Der Maschinengebrauch bei schlechten Witterungsbedingungen ist verboten (heftige Gewitter oder Winde, die
stärker als die im Kapitel „Technische Merkmale" vorgesehenen sind).
Wenn es regnet oder die Maschine geparkt wird, den Steuerkasten auf der Hubarbeitsbühne mit der vorgesehenen
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Haube abdecken.
Die Maschine nicht in Räumen verwenden, wo Brand- oder Explosionsgefahr besteht.
-
-
Es ist verboten, Wasserdruckstrahlen (Hochdruckreiniger) zur Reinigung der Maschine zu verwenden.
Betriebs-und Wartungsanleitung
Abb.3
selbstfahrende Hubarbeitsbühnen
Seite 11

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