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Technische Daten; Prüfungen Und Zulassungen - testo 380 Bedienungsanleitung

Feinstaubmessgerät
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12 Technische Daten

12 Technische Daten
12.1 Prüfungen und Zulassungen
Dieses Produkt erfüllt laut Konformitätsbescheinigung die Richtlinien gemäß
2014/30/EU.
Dieses Produkt ist TÜV-geprüft nach den Vorschriften der VDI 4206-2.
Dieses Produkt ermöglicht die Überwachung zur Einhaltung der Grenzwerte für
Partikel nach Stufe 1 und Stufe 2 der 1. BImSchV.
Dieses Produkt entspricht den Vorschriften der VDI 50379-2.
Das testo 380 und seine Komponenten erfüllen die Vorschriften der EN 61010-
1.
Das testo 380 erfüllt die Vorschriften der EN 50270 für die Geräteklasse 1.
Das testo 380 ist für die Brennstoffe gemäß Geräteklasse A, B und C der VDI
4206-2 zugelassen.
Dies entspricht den Brennstoffgruppen 1 - 8 gemäß § 3 der 1. BImSchV:
1. Steinkohlen, nicht pechgebundene Steinkohlenbriketts, Steinkohlenkoks
2. Braunkohlen, Braunkohlenbriketts, Braunkohlenkoks
3. Brenntorf, Presslinge aus Brenntorf
3a . Grill-Holzkohle, Grill-Holzkohlebriketts nach DIN EN 1860, Ausgabe
September 2005
4. naturbelassenes stückiges Holz einschließlich anhaftender Rinde,
insbesondere in Form von Scheitholz und Hackschnitzeln, sowie Reisig und
Zapfen
5. naturbelassenes nicht stückiges Holz, insbesondere in Form von Sägemehl,
Spänen und Schleifstaub, sowie Rinde
5a. Presslinge aus naturbelassenem Holz in Form von Holzbriketts nach
DIN 51731, Ausgabe Oktober 1996, oder in Form von Holzpellets nach
den brennstofftechnischen Anforderungen des DINplus-
Zertifizierungsprogramms „Holzpellets zur Verwendung in
Kleinfeuerstätten nach DIN 51731-HP 5", Ausgabe August 2007, sowie
andere Holzbriketts oder Holzpellets aus natur-belassenem Holz mit
gleichwertiger Qualität.
6. Gestrichenes, lackiertes oder beschichtetes Holz sowie daraus anfallende
Reste, soweit keine Holzschutzmittel aufgetragen oder infolge einer
Behandlung enthalten sind und Beschichtungen keine halogenorganischen
Verbindungen oder Schwermetalle enthalten.
7. Sperrholz, Spanplatten, Faserplatten oder sonst verleimtes Holz sowie
daraus anfallende Reste, soweit keine Holzschutzmittel aufgetragen oder
infolge einer Behandlung enthalten sind und Beschichtungen keine
halogenorganischen Verbindungen oder Schwermetalle enthalten.
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