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Auszug Aus Der Muster-Bauordnung - Intercalo GWT 28 BH Handbuch

Ecoheat plus wandhängender gas-brennwertkessel
Inhaltsverzeichnis

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ECOHEAT PLUS
ECOHEAT
ECOHEAT
ECOHEAT
M o n t a g e - B e t r i e b - W a r t u n g
Abgasleitungen konzentrisch angebracht sind
(Zuluft-Abgas-Rohrsysteme).
INTERCAL empfiehlt den raumluftunabhäng
raumluftunabhängi i i i gen
raumluftunabhäng
raumluftunabhäng
Betrieb, weil diese Betriebsweise wesentliche
Vorteile hat:
- Zusätzliche Energieeinsparung durch die Verbren-
nungsluftvorwärmung
- Keine Auskühlung des Gebäudes, da Zu- und
Abluftöffnungen entfallen
- Verbesserung des Kondensationsanteils, insbe-
sondere bei gleitender Betriebsweise des Brenn-
wertkessels an bestehenden Anlagen mit hohen
Auslegungsvorlauftemperaturen (Kondenswasser-
anfall ist größer, da das Zuluft-/ Abgassystem als
zusätzlicher Wärmetauscher wirkt).
Bei der Verlegung bzw. Führung von Abgasleitungen
wird unterschieden in:
a) Führung der Abgasleitungen innerhalb von
Schächten.
b) Führung der Abgasleitungen ohne Verlegung in
Schächten.
c) Abgasleitungen sind im Sinne der Feuerungsver-
ordnungen der Bundesländer, wenn sie innerhalb
von Gebäuden Geschosse überbrücken, in
Schächten zu verlegen. Die erforderliche Qualität
der Schächte ist den Feuerungsverordnungen zu
entnehmen.
d) Abgasleitungen müssen nicht in Schächten
verlegt werden, innerhalb des Aufstellraumes der
Feuerstätten, wenn beispielsweise die Decke des
Aufstellraumes der Feuerstätte das Dach bildet
oder auch außerhalb von Gebäuden.
• Allgemeines
Allgemeines
Allgemeines
Allgemeines
Der waagerechte Teil der Abgasleitung ist gas- und
kondensatdicht an das Gas-Brennwertgerät anzu-
schließen. Dabei sollte vom senkrechten Teil der
Abgasleitung bis zum Brennwertkessel ein Gefälle
von mindestens 3%
mindestens 3% vorhanden sein, damit in der
mindestens 3%
mindestens 3%
Abgasleitung anfallendes Kondenswasser über den
Kondenswasseranschluß des im Kessel befindlichen
Abgassammelrohres abgeführt werden.
3.6.1 Auszug aus der Muster
3.6.1
Auszug aus der Muster- - - - Bauordnung
Bauordnung
3.6.1
3.6.1
Auszug aus der Muster
Auszug aus der Muster
Bauordnung
Bauordnung
Der nachstehende Auszug aus der Muster-
Bauordnung ist stellvertretend für die Landesbau-
ordnungen.
Feuerstätten und Abgasanlagen, wie Schornsteine,
Abgasleitungen und Verbindungsstücke (Feue-
rungsanlagen), Anlagen zur Abführung von Verbren-
nungsgasen ortsfester Verbrennungsmotoren sowie
Behälter und Rohrleitungen für brennbare Gase und
Flüssigkeiten müssen betriebs- und brandsicher
sein und dürfen auch sonst nicht zu Gefahren und
unzumutbaren Belästigungen führen können. Die
Weiterleitung von Schall in fremde Räume muß
ausreichend gedämmt sein.
12
3. Montage
Abgasanlagen müssen leicht und sicher zu reinigen
sein.
gen
gen
gen
Die Abgase der Feuerstätten sind durch Abgasanla-
gen über das Dach abzuleiten.
Abgasanlagen sind in solcher Zahl und Lage und so
herzustellen, daß die Feuerstätten des Gebäudes
ordnungsgemäß angeschlossen werden können.
Ausnahmen von Satz 1 können gestattet werden,
wenn Gefahren oder unzumutbare Belästigungen
nicht entstehen.
Bild 4:
Bild 4:
Bild 4:
Bild 4:
Schachtqualität für Abgasleitungen
Schachtqualität für Abgasleitungen
Schachtqualität für Abgasleitungen
Schachtqualität für Abgasleitungen
Die Abgase von Gasfeuerstätten mit abgeschlosse-
nem Verbrennungsraum, denen die Verbrennungs-
luft durch dichte Leitungen aus dem Freien zuströmt
(raumluftunabhängige Gasfeuerstätte) dürfen ab-
weichend von den Bestimmungen des vorherigen
Absatzes durch die Außenwand ins Freie geleitet
werden, wenn
1. eine Ableitung der Abgase über Dach nicht oder
nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand mög-
lich ist und
2. die Nennwärmeleistung der Feuerstätte 11 kW
zur Beheizung und 28 kW zur Warmwasserberei-
tung nicht überschreitet
und Gefahren oder unzumutbare Belästigungen
nicht entstehen.
3.6.2 Auszug aus der Mu
3.6.2
Auszug aus der Muster
ster- - - - Feuerungsve
3.6.2
3.6.2
Auszug aus der Mu
Auszug aus der Mu
ster
ster
ordnung
ordnung
ordnung
ordnung
Der nachstehende Auszug aus der Muster-
Feuerungsverordnung ist stellvertretend für die
Landes-Feuerungsverordnung.
Abgasanlagen müssen nach lichtem Querschnitt
und Höhe, soweit erforderlich auch nach Wärme-
durchlaßwiderstand und innerer Oberfläche, so
Feuerungsver- r- r- r-
Feuerungsve
Feuerungsve

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