Transport
5.6
Transportinspektion und Schadensmeldung
Überprüfen Sie die Lieferung bei Erhalt unverzüglich auf Vollständigkeit und Transportschäden.
•
Nehmen sie die Lieferung bei äußerlich erkennbarem Transportschaden nicht oder nur unter Vorbehalt
•
entgegen.
Vermerken Sie den Schadensumfang auf den Transportunterlagen bzw. dem Lieferschein des
•
Transporteurs.
Reklamieren Sie auch umgehend Mängel, die nicht sofort ersichtlich waren, da Schadenersatzansprüche
•
nur innerhalb der geltenden Reklamationsfristen geltend gemacht werden können.
50
DEUTSCH (Original)