2.8.3
Reflexion durch Materialien
Warnung
Gefahr durch Laserstrahl.
Bei unsichtbare Laserstrahlung von reflektierenden Materialien kann es zu Personenschäden
und Sachschäden kommen.
–
Bearbeitung von Materialien laut bestimmungsgemäßen Verwendung der Maschine.
–
Keine stark reflektierende Materialien verwenden wie z.B. Aluminium, Chrom, Edelmetalle,
Metallfolien, Edelstahl, Messing, Kupfer oder Titan.
–
Besondere Vorsicht bei konkav und konvex geformten Oberflächen.
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Keine Gegenstände auf der Arbeitsfläche/im Arbeitsbereich ablegen.
Reflexion der Laserstrahlung
Für die Reflexion der Laserstrahlung gilt das Reflexionsgesetz: Einfallswinkel = Ausfallswinkel
Nr. Beschreibung
1
Gerichtete Reflexion: Reflektierter Strahl auf glatter Fläche.
2
Gerichtete Reflexion: Reflektierter Strahl auf schräger Fläche.
3
Diffuse Reflexion: Reflektierter Strahl auf rauer Fläche.
4
Gerichtete Reflexion: Horizontal reflektierter Strahl auf glatter Fläche.
DEUTSCH (Original)
Sicherheit
27