2.6
Schutzeinrichtungen
Warnung
Gefahr durch Laserstrahl.
Bei nicht voll funktionsfähigen oder nicht montierten Sicherheitseinrichtungen und
Schutzeinrichtungen, kann es zu Personenschäden und Sachschäden kommen.
–
Reedkontakt und Schutzabdeckungen der Anlage nicht entfernen, manipulieren oder außer
Betrieb setzen. Diese müssen zu jeder Zeit voll funktionsfähig sein.
–
Bei vermuteter oder festgestellter Beschädigung der Sicherheitseinrichtungen und
Schutzeinrichtungen ist die Maschine von der Hauptstromversorgung zu trennen.
–
Beschädigte Schutzeinrichtungen müssen umgehend von einem Trotec-Techniker getauscht
werden.
DEUTSCH (Original)
Sicherheit
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