Sicherheit
2.3
Verantwortungsbereiche
2.3.1
Pflichten des Unternehmens
Der Betreiber hat folgende Verantwortung:
Es liegt in der Verantwortung des Betreibers sich über nationale gesetzliche Vorschriften und behördliche
•
Auflagen (z.B. Meldepflicht) für den Betrieb von Lasersystemen der Klasse 4 bzw. Lasersysteme mit
eingebauter Laserquelle der Klasse 4 zu informieren und diese einzuhalten.
Die angegebenen Sicherheitshinweise und Anweisungen sowie die für den Einsatzbereich geltenden
•
örtlichen Unfallverhütungsvorschriften und allgemeinen Sicherheitsbestimmungen müssen eingehalten
werden.
Ein CO
Feuerlöscher muss sich in unmittelbarer Nähe des Lasergerätes befinden, da der Laserstrahl
•
2
entflammbares Material entzünden kann.
Wird die Maschine im gewerblichen Bereich eingesetzt, unterliegt der Betreiber den gesetzlichen
•
Pflichten zur Arbeitssicherheit.
Der Betreiber hat dafür Sorge zu tragen, dass das Bedienpersonal diese Anleitung ins besondere das
•
Kapitel "Sicherheit" gelesen und verstanden hat. Ebenso muss das Personal jährlich geschult und über
die Gefahren/Lasersicherheit informiert werden.
Dem Betreiber ist zu empfehlen, ggf. innerbetriebliche Anweisungen unter Berücksichtigung der ihm
•
bekannten fachlichen Qualifikation des jeweils eingesetzten Personals zu erstellen und sich den Erhalt
dieser Anweisung oder dieser Anleitung bzw. die Teilnahme an Einweisung/Schulung jeweils schriftlich
bestätigen zu lassen.
Die Anleitung muss in unmittelbarer Umgebung der Maschine aufbewahrt werden und den an der
•
Maschine beschäftigten Personen jederzeit zugänglich sein.
Die Zuständigkeiten für die unterschiedlichen Tätigkeiten im Rahmen des Betreibens der Maschine (wie
•
zum Beispiel Installation, Bedienung, Wartung und Reinigung) müssen klar festgelegt und eingehalten
werden, damit unter dem Aspekt der Sicherheit keine unklaren Kompetenzen auftreten.
In der Anleitung vorgegebenen Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten müssen in regelmäßigen
•
Abständen durchführen werden.
Bei allen Arbeiten, die die Aufstellung, die Inbetriebnahme, das Rüsten, den Betrieb, Änderungen von
•
Einsatzbedingungen und Betriebsweisen, Wartung, Inspektion und Reparatur betreffen, sind die in den
Anleitungen ggf. als notwendig angegebenen Ausschaltprozeduren zu beachten.
Überprüfen und gegebenenfalls persönliche Schutzausrüstung bereitstellen (z.B Schutzbrille
•
entsprechend Laserleistung und Wellenlänge).
Der Betreiber ist für sicherheitstechnischen Zustand der Maschine verantwortlich.
•
Entflammbares Material darf nicht in den Arbeitsbereich oder in unmittelbarer Nähe des Gerätes gelagert
•
werden.
Durch entsprechende Anweisungen und Kontrollen muss der Anwender Sauberkeit und Übersichtlichkeit
•
an der und um die Maschine gewährleisten.
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DEUTSCH (Original)