Die "Akku aufladen" Ebene hat eine höhere Priorität im Strommanagement System als "Zeit abgelaufen" weil
hier die Stromspannung des Akku-Packs niedriger ist. Deswegen wird Robomow® sofort nach dem
Erscheinen der Anzeige "Akku aufladen" alle 30 Sekunden einen Summton abgeben während den nächsten
20 Minuten um Sie zu alarmieren dass das Mähen beendet ist und dass es jetzt an der Zeit ist um Robomow®
wieder an den Stromversorger anzuschließen. Wenn Robomow® nicht innerhalb der folgenden 21 Stunden
am Stromversorger angeschlossen wird, dann wird ein lauterer Summerton eingesetzt. Wenn nach diesen
Alarm-Serien Robomow immer noch nicht an der Ladestation oder der Stromversorgung im Haus
angeschlossen ist, wird der Mäher in den Standby Modus gehen, um Energie zu sparen. Um Robomow®
danach wieder aufwachen zu lassen, müssen Sie das Akku-Pack 10 Sekunden entnehmen und es dann
wieder einsetzen. Aber, wenn der Mäher diese Ebene erreicht und nicht schnell am Stromversorger
angeschlossen wird, riskieren Sie schlechte Leistungen und eine signifikante Verkürzung der Lebensdauer des
Akku-Packs.
Ähnliche Warnungen alarmieren Sie, den Stromversorger anzuschließen. Sollte das nach einer bestimmten Zeit
nicht passiert sein, wenn Sie mit fest angegebenen Laufzeiten arbeiten. Zuletzt, wenn der Stromversorger
losgekuppelt wird, sogar nach der "Laden lassen" oder "voll geladen" Anzeige, wird das Alarm System aktiv um Sie
daran zu erinnern den Stromversorger immer angeschlossen zu lassen bis zur nächsten Mähaktivität.
5.5 Aufbewahrung außerhalb der Saison
Wenn Sie Ihren Robomow für Aufbewahrung in der Nebensaison vorbereiten, laden Sie zuerst das Akku-Pack
voll auf und nehmen Sie dann das Akku-Pack aus dem Robomow® heraus und bewahren es getrennt vom
Robomow auf. Vorzugsweise an einem Ort mit Raumtemperatur, ansonsten an einem Ort, an dem die
Temperatur nicht unter -20° C fällt. Während der Au fbewahrung laden Sie das Akku-Pack alle 3 Monate wieder
auf.
WICHTIG
Für mehr Details in Sachen Aufbewahrung in der Nebensaison bitte siehe Abschnitt 9.8.
51