16 Port Forwarding
16.1.3 Portfilter Regeln anlegen
Die Portweiterleitung muss auch im Regelwerk eingetragen werden. Die Regel muss den
Zugriff aus dem Internet über den Port 80 bzw. Port 443 auf den Webserver erlauben.
Klicken Sie in der Navigationsleiste auf das Icon Firewall und dort auf den Eintrag
Portfilter.
Es erscheint das Fenster Portfilter.
Geben Sie die Quelle der Anfrage in der Liste Source mit Internet an.
Der benutzte Dienst wird in der Liste Service als http bzw. https ausgewählt.
In der Liste Destination wird das Ziel der Anfrage mit Webserver angegeben.
Sie können noch die Logintensität, die Beschreibung und eine Zeitbeschränkung an-
geben.
Klicken Sie auf Save, um die Regel mit aufzunehmen.
Abb. 236 Regel für den Webserverzugriff über Port 80
Abb. 237 Regel für den Webserverzugriff über Port 443
Wortmann AG
IT - Made in Germany
154