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Verbotene Leistungen - Laski LS 160 P TRACK Betriebsanleitung

Buschholzhäcksler
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Mit dieser Maschine können die obigen Materialien mit einem Durchmesser bis zu
160 mm, bzw. flache Holzteile mit einer maximalen Dicke von 60 mm, zerkleinert
werden.
Die zu verarbeitenden Holzteile müssen frei von Metall- und Glasgegenständen
sowie von anderen unerwünschten Fremdstoffen sein.
Der Buschholzhäcksler ist zur Bedienung von einer oder zwei Personen bestimmt,
die das zu zerkleinernde Material wechselweise in die Einlegerutsche einlegen.
Die Maschine ist nicht zur Fahrt auf öffentlichen Straßen bestimmt. Jede
Beförderung der Maschine muss nur auf einem entsprechenden Tieflader erfolgen.
Ungeachtet dessen handelt es sich um eine auf dem Arbeitsplatz selbstfahrende
Maschine, die sich auf dem Raupenfahrgestell bewegt.

Verbotene Leistungen

Die Maschine eignet sich nicht zur Entsorgung der obigen Materialien, die Metall-
und Glasgegenstände sowie andere unerwünschte Fremdstoffe, zum Beispiel
Bindungsbänder, Metallversteifungen, Glas, Keramik, Steine, beinhalten.
Es ist verboten, den Buschholzhäcksler, bzw. das Abzugsrohr, auf die Stellen mit
Bewegung der Personen wegen Gesundheitsgefährdung zu richten.
Die Umgebung der Wohngebäude darf nicht mit langdauerndem Maschinenlärm
belästigt werden.
Im abfallenden Gelände darf die Höhe der Einlegerutsche nicht höher als 600 mm
sein.
Die Maschine darf nicht mit beschädigten Schutzhauben in Betrieb gesetzt werden.
Es ist streng verboten, diesen Buschholzhäcksler als ein Zugmittel zu verwenden.
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Die Fahrt oder Arbeit mit der Maschine ist erlaubt nur bis zur Neigung von 20
.
Es ist streng verboten, die Maschine ohne Einhalten aller Wartungsintervalle in
Betrieb zu setzen. Aus Sicherheitsgründen und bezugnehmend darauf ist es immer
sehr wichtig, die vorgeschriebenen regelmäßigen Inspektionen und
Servicetätigkeiten an den Arbeitselementen einzuhalten und damit die Maschine
immer betriebsbereit zu halten. Der Hersteller übernimmt die Gewährleistung für
sein Produkt über die Dauer, die in den beigefügten Garantiebedingungen
aufgeführt ist. Zu diesen Bedingungen gehört auch Einhalten aller
vorgeschriebenen Wartungsintervalle. Bei jedweder Verletzung dieser
Bedingungen erlischt auch die Gewährleistung des Herstellers.
Der Betreibende der Maschine ist verpflichtet, das Bedienpersonal über
Bedienweise der Maschine, vorbeugende Wartung und mögliche Risiken
nachweislich zu belehren. Zum Beweis dieser Belehrung ist auch der
Gewährschein zu unterschreiben.
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