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Sicherheitshinweise; Einsatzbereich; Verbotene Leistungen; Allgemeines - Laski LS 120 D Betriebsanleitung

Zerkleinerer
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Sicherheitshinweise

Einsatzbereich

Der Zerkleinerer eignet sich vor allem zur Zerkleinerung der Gartenabfälle, Zweige,
Gebüsche, Astholzer und oberirdischer Pflanzen, d.h. zur Erzeugung der Hackgemische, bzw.
zur Entsorgung unbrauchbares Schnittholzes, z.B. Stäbe, Bretter, Stangen usw.
Die zu verarbeitenden Holzteile müssen frei von Metall- und Glasgegenständen
anderen unerwünschten Fremdstoffen sein.
Der Zerkleinerer ist zur Bedienung von zwei Personen bestimmt, die das zu zerkleinernden
Material wechselweise in eine Einlegerutsche einlegen.
Die Maschine ist zur Ankopplung an ein mit Aufnahmevorrichtung ausgerüstetes
Transportmittel bestimmt. Die Anhängekupplung mit Kugel zur Ankopplung muss der Norm
ISO 50 entsprechen.

Verbotene Leistungen

Die Maschine eignet sich nicht zur Entsorgung der obigen Materialien, die
Glasgegenstände sowie andere unerwünschte Fremdstoffe, z. B. Bindungsbänder,
Metallversteifungen, Glas, Steine, beinhalten.
Es ist verboten, den Zerkleinerer, bzw. die Einlegerutsche, auf die Stellen mit Bewegung der
Personen wegen Gesundheitsgefährdung zu richten.
Umgebung der Wohngebäude darf nicht mit langdauerndem Maschinenlärm belästigt werden.

Allgemeines

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Die Maschine darf nur von Personen bedient werden, die körperlich und geistlich gesund
sind, die über 18 Jahren alt sind und die zur Arbeit mit der Maschine nachweislich
eingeschult worden sind.
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Die Bedienenden des Zugmittels müssen über entsprechende Fahrberechtigung verfügen.
Das Zugfahrzeug muss zur Fahrt auf öffentlichen Straßen zugelassen sein. Die
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Anhängekupplung mit Kugel zur Ankopplung muss über maximale Deichsellast von 100
kg verfügen und der Norm ISO 50 entsprechen.
Beim Einsatz und vor allem bei Beförderung muss der Bedienende/Fahrer auch
-
betreffende Hinweise einhalten, die in der Betriebsanleitung des Fahrgestells PARAGAN
aufgeführt sind.
-
Jede Einschulung der Bedienenden muss auch praktische Prüfung unter Aufsicht von
einer erfahrenen Person, bzw. des Lieferanten, mit Aufklärung der Arbeitsschutzhinweise
betreffend die vorgesehenen Einsatzbedingungen umfassen.
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Vor jeder Inbetriebnahme ist die Funktion der Sicherheitseinrichtungen, d.h. der
Betätigung zum Einlegen des zu zerkleinernden Materials, zu überprüfen.
Bei Treten in Richtung des Einlegens muss das Betätigungspedal die Materialbewegung
-
unterbrechen und bei weiterem Pressen den Rücklauf der Einlegewalze einrücken. Der
Sicherheitsrahmen muss die Kante der ausklappbaren Einlegerutsche so
überragen, dass der Bedienende bei Treten die Walzenbewegung unverzüglich
unterbrechen, bzw. den Rücklauf der Einlegewalzen reversieren kann.
Es ist streng verboten, den Sicherheitsrahmen mit Trittleiste so zu verstellen, dass die
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STOP-Stellung unter der Kante der ausklappbaren Einlegerutsche liegt.
-
Während der Zerkleinerung, in Richtung des zu werfenden Materials, darf sich keine
Person aufhalten.
6
sowie
Metall- und

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