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Korrosionsschutz; Schiebegriffe; Sicherheitshinweise - PRO ACTIV Traveler Bedienungsanleitung

Leichtlauf-faltrollstuhl
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einem Hochdruckgerät.
Zur Aufbewahrung sollte der Rollstuhl in
einer trockenen Umgebung möglichst abge-
deckt gelagert werden.

6.9 Korrosionsschutz

Um Korrosion und damit Fehlfunktionen
oder Brüche von Bauteilen zu vermei-
den, darf der Rollstuhl keinen aggressi-
ven Umwelteinflüssen ausgesetzt werden.
Sofern sich dies nicht vermeiden lässt, ist
der Rollstuhl sofort nach diesem Einsatz
gründlich zu reinigen und bewegliche Teile
ggf. zu fetten. Eine regelmäßige Reinigung
(siehe 6.8) beugt Korrosion vor.

6.10 Schiebegriffe

Aufgrund von Umwelteinflüssen kann sich
u.U. die Eigenschaften und dadurch ggf. der
feste Sitz der Schiebegriffüberzüge negativ
verändern. Aus diesem Grund müssen die
Griffe vor jeder Nutzung auf Stabilität und
festen Sitz hin überprüft werden. Sollten
diese nicht mehr gegeben sein, dürfen die
Schiebegriffe vor einer Instandsetzung nicht
mehr benutzt werden.

7. SICHERHEITSHINWEISE

ACHTUNG:
Der Rollstuhl darf nur im Rahmen seines
bestimmungsgemäßen Gebrauchs einge-
setzt werden.
Der bestimmungsgemäße Gebrauch des
Rollstuhls ist überwiegend darin begrün-
det, das Gehen einer gehbehinderten/geh-
unfähigen Person auf ebenen/befestigten
Wegen durch das Fahren mit dem Rollstuhl
in einem technisch realisierbaren Umfang
zu ersetzen. Im übertragenen Sinne bedeu-
tet Gehen Schrittgeschwindigkeit beim
Rollstuhlfahren. Dies ist insbesondere bei
der Verwendung eines Hilf-/ Zusatzantriebes
zu beachten.
Der nicht bestimmungsgemäße Gebrauch
kann Beschädigungen der technischen
Hilfe (Rollstuhl) zur Folge haben, die zu
schweren
Stürzen/Verletzungen
Rollstuhlfahrers oder anderer Personen
führen können.
ACHTUNG:
Falls beim Durchlesen der Bedienungsan-
leitung Verständnisschwierigkeiten auf-
treten sollten, so setzten Sie sich bitte
gleich mit Ihrem Rehafachhändler oder
der Firma PRO ACTIV in Verbindung. Das
Verständnis der Warnhinweise und der
Erklärungen in der Bedienungsanleitung ist
Voraussetzung für den sicheren Gebrauch,
sowie den fach- und sachgerechten Einsatz
des Rollstuhls.
ACHTUNG:
Muss der Rollstuhl mit Insasse über ein
Hindernis wie z.B. eine Treppe transpor-
tiert werden und sind dafür vorgesehe-
ne Einrichtungen wie z.B. Auffahrrampen,
Aufzüge vorhanden, so sind diese zu
benutzen. Fehlen solche Einrichtungen,
so ist das Hindernis durch Tragen mit zwei
Helfern zu überwinden. Dabei darf der
Rollstuhl nicht an den Seitenteilen und am
Fußbügel getragen werden.
Zum Tragen empfehlen wir den Rollstuhl an
den Schiebegriffen bzw. dem Rückenbügel
und dem Rahmen zu halten. Hierbei ist auf
festen Sitz bzw. bei höhenverstellbaren
Schiebegriffen auf deren sichere Klemmung
zu achten. Falls dies nicht gewährleistet
werden kann, darf der Rollstuhl nicht an
den Schiebegriffen angehoben werden.
Vor dem Überwinden eines Hindernisses
(Stufen, Schwellen etc.) müssen die
Antikippstützen von der Betriebs- in die
Passivstellung geschwenkt oder abgenom-
men werden, so dass sie beim Überwinden
nicht auf den Stufen aufsetzen können,
da es sonst zu schweren Stürzen kom-
men kann. Anschließend müssen die
Antikippstützen wieder korrekt eingestellt
werden.
ACHTUNG:
Zum Ein- und Aussteigen darf aufgrund der
Kippgefahr nicht auf den Fußbügel getreten
werden.
ACHTUNG:
des
Die Personenbeförderung des Rollstuhl-
fahrers oder anderer Personen im Rollstuhl
12

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