7. Instandhaltung
Die Instandhaltung der BEKA System muss nach den Anforderungen in DIN VDE 0833-1 und DIN VDE 0833-2 durch
eine Fachfirma erfolgen. Inspektion und Wartung sind im Jahresrhythmus durchzuführen (Minimum, insbesondere
wenn das System nicht mit einem Sendemodul ausgerüstet), soweit keine anderen Hersteller-Angaben betreffend der
Wartungsintervalle vorliegen.
Nach Abschluss der Instandsetzungsarbeiten muss an den Geräten und Anlageteilen, deren Funktion gestört war, eine
Funktionsprüfung durchgeführt und dokumentiert werden.
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