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ABB DBS/S 1.1.1.1 Produkthandbuch Seite 368

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Inhaltsverzeichnis

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18.7 Indien. Wenn Sie in Indien ansässig sind, gelten die folgenden Bedingungen.
Abschnitt 15.1 wird durch Folgendes ersetzt: Geltendes Recht. Der Vertrag und jedwede
Kontroverse oder jedweder Anspruch (einschließlich außervertraglicher Kontroversen oder
Ansprüche) aus oder im Zusammenhang mit ihm oder seinem Gegenstand oder
Zustandekommen unterliegen und werden ausgelegt nach dem materiellen Recht von Indien.
Abschnitt 15.2 wird durch Folgendes ersetzt: Gerichtsstand. Jedwede Streitigkeit, jedwede
Kontroverse oder jedweder Anspruch aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag,
einschließlich der Gültigkeit, der Nichtigkeit, der Vertragsverletzung oder der Beendigung
desselben, muss durch ein Schiedsverfahren in Übereinstimmung mit dem Arbitration and
Conciliation Act 1996 und seinen Änderungen geregelt werden, wie diese zu dem Zeitpunkt in
Kraft sind, zu dem die Mitteilung zum Schiedsverfahren in Übereinstimmung mit diesem Gesetz
eingereicht worden ist. Die Anzahl der Schiedsrichter beträgt drei. Der Sitz und Ort des
Schiedsverfahrens ist Bengaluru, Indien. Das Schiedsverfahren wird in englischer Sprache
geführt.
18.8 Russland. Wenn beide Parteien in Russland ansässig sind, gelten die folgenden
Bedingungen.
Die in Abschnitt 5.1 genannten Gebühren umfassen unter anderem die Vergütung für eine
etwaige Abtretung von Rechten an geistigem Eigentum und/oder Lizenzierung gemäß dem
anwendbaren Auftrag.
18.9 Saudi-Arabien. Wenn beide Parteien in Saudi-Arabien ansässig sind, gelten die folgenden
Bedingungen.
Abschnitt 15.1 wird durch Folgendes ersetzt: Geltendes Recht. Der Vertrag unterliegt und wird
ausgelegt nach den Gesetzen des Königreichs Saudi-Arabien.
Abschnitt 15.2 wird durch Folgendes ersetzt: Gerichtsstand. Für jedwede Streitigkeit oder
Meinungsverschiedenheit, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ergibt,
einschließlich jedweder Frage zu seinem Bestehen, der Gültigkeit oder der Kündigung oder der
mit ihm begründeten Rechtsbeziehungen, und die nicht auf dem Vergleichsweg beigelegt
werden kann, wird die Zuständigkeit des Board of Grievances (Commercial Divisions) in
Riad anerkannt, eingerichtet gemäß königlichem Dekret Nr. M/51 vom 17.07.1402 d. H. (10.
Mai 1982).
18.10 Taiwan. Wenn beide Parteien in Taiwan ansässig sind, gelten die folgenden
Bedingungen.
Abschnitt 15.1 wird durch Folgendes ersetzt: Geltendes Recht. Der Vertrag und jedwede
Kontroverse oder jedweder Anspruch (einschließlich außervertraglicher Kontroversen oder
Ansprüche) aus oder im Zusammenhang mit ihm oder seinem Gegenstand oder
Zustandekommen unterliegen und werden ausgelegt nach dem materiellen Recht von Taiwan,
mit Ausnahme seiner kollisionsrechtlichen Bestimmungen und des Übereinkommens der
Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf (Wien 1980).
Abschnitt 15.2 wird durch Folgendes ersetzt: Gerichtsstand. Jedwede Streitigkeit, jedwede
Kontroverse oder jedweder Anspruch aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag,
einschließlich der Gültigkeit, der Nichtigkeit, der Vertragsverletzung oder der Beendigung
desselben, muss durch ein Schiedsverfahren in Übereinstimmung mit den Vorschriften der
Chinese Arbitration Association geregelt werden, wie diese zu dem Zeitpunkt in Kraft sind,
zu dem die Mitteilung zum Schiedsverfahren in Übereinstimmung mit diesen Vorschriften
eingereicht worden ist. Die Anzahl der Schiedsrichter beträgt drei. Der Sitz des
Schiedsverfahrens ist Taipeh, Taiwan. Das Schiedsverfahren wird in englischer Sprache
geführt.
 
Produkthandbuch 2CKA1373B9870
Rechtliche Informationen
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