Herunterladen Inhalt Inhalt Diese Seite drucken

ABB DBS/S 1.1.1.1 Produkthandbuch Seite 367

Iot dashboard server
Inhaltsverzeichnis

Werbung

Abschnitt 5.1 wird geändert: Es bleibt Ihnen unbenommen, Ihre Ansprüche aufzurechnen oder
die Leistung auszusetzen, wenn Ihre Ansprüche, auf denen die Aufrechnung oder Aussetzung
gründet, nicht strittig sind oder durch Urteil rechtskräftig festgestellt wurden.
Abschnitt 9.2 wird durch folgende Bestimmung ergänzt: „Für ABB Software, die Ihnen zeitlich
unbeschränkt bereitgestellt wurde, gilt die Gewährleistung für einen Zeitraum von zwölf (12)
Monaten nach der Lieferung der ABB Software an Sie. Im Hinblick auf ABB Software, die Ihnen
für einen beschränkten Zeitraum bereitgestellt wurde, ist jedwede Garantie bei nicht
vorhandenen anfänglichen Mängeln ausgeschlossen. Bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit,
Verlust von Menschenleben, Personenschäden oder Gesundheitsschäden, oder wenn ABB
einen Mangel arglistig verschweigt, gilt statt der vorstehenden Sätze die gesetzliche
Gewährleistung."
Abschnitt 9.3 wird wie folgt ergänzt: „Für unsere Gewährleistungspflichten im Hinblick auf die
Bereitstellung von Pilot Services hat Abschnitt 2.3 Vorrang."
Abschnitt 9.4 hat keine Gültigkeit.
Abschnitt 10.3 wird durch folgende Bestimmung ersetzt:
„Geltungsbereich von Beschränkungen und Ausschlüssen. Die in den Abschnitten 10.1
und 10.2 genannten Beschränkungen und Ausschlüsse unserer Haftung gelten nicht, wenn die
Haftung auf Folgendem gründet: (a) dem Produkthaftungsgesetz; (b) Vorsatz; (c) grober
Fahrlässigkeit; (d) Betrug; (e) Nichteinhaltung einer gewährten Garantie; (f) fahrlässiger
Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit; oder (g) einem fahrlässigen Verstoß
gegen eine wesentliche Vertragspflicht. Schadenersatzansprüche für die Verletzung
wesentlicher Vertragspflichten sind jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden
begrenzt, soweit nicht ein anderer der vorgenannten Fälle vorliegt.
Die Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse gelten auch zugunsten unserer verbundenen
Unternehmen, Lieferanten, Lizenzgeber, Unterauftragnehmer sowie unserer und ihrer
Geschäftsführer, leitenden Angestellten, Mitarbeiter und Vertreter. Sie sind nicht berechtigt,
gegenüber uns in Bezug auf einen Vertrag einen Haftungsanspruch wegen eines Verstoßes
oder einer Nichterfüllung geltend zu machen, sofern Sie uns nicht innerhalb von 1 (einem) Jahr,
nachdem Sie zum ersten Mal Kenntnis von dem Sachverhalt, der diesen Anspruch begründet,
erlangt haben oder angemessenerweise hätten erlangen können, schriftlich über den Anspruch
benachrichtigen.
Für unsere Haftung im Hinblick auf die Bereitstellung von Pilot Services hat Abschnitt 2.3
Vorrang."
Abschnitt 15 wird durch folgende Bestimmung ersetzt:
„Geltendes Recht und Gerichtsstand
15.1 Geltendes Recht. Der Vertrag unterliegt und wird ausgelegt nach dem materiellen Recht
von Deutschland, mit Ausnahme seiner kollisionsrechtlichen Bestimmungen und des
Übereinkommens der Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf (Wien 1980).
15.2 Gerichtsstand. Jedwede Streitigkeit, jedwede Kontroverse oder jedweder Anspruch aus
oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag, einschließlich seines Zustandekommens, seiner
Gültigkeit, Nichtigkeit, Verstößen oder Kündigung, muss endgültig in Übereinstimmung mit den
Schiedsregeln der Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit e.V. (DIS) ohne Rückgriff
auf die ordentlichen Gerichte geregelt werden. Die Anzahl der Schiedsrichter beträgt drei. Der
Sitz des Schiedsverfahrens ist Mannheim. Das Schiedsverfahren wird in englischer Sprache
geführt."
 
Produkthandbuch 2CKA1373B9870
Rechtliche Informationen
│367

Werbung

Inhaltsverzeichnis
loading

Inhaltsverzeichnis