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ABB DBS/S 1.1.1.1 Produkthandbuch Seite 361

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14.4 Dauer. Der Empfänger willigt ein, für einen Zeitraum von 5 (fünf) Jahren nach der ersten
Offenlegung angemessene Sicherheitsvorkehrungen gegen die unbefugte Offenlegung der
vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei zu treffen, und zwar gemäß einer in der
Branche bewährten Vorgehensweise oder auf die gleiche Weise und im selben Umfang, in der
bzw. dem er seine vertraulichen und unternehmenseigenen Informationen schützt – wobei der
höhere Standard ausschlaggebend ist.
15 Geltendes Recht und Gerichtsstand
Soweit Abschnitt 18 nichts anderes bestimmt, gelten die folgenden Bestimmungen:
15.1 Geltendes Recht. Der Vertrag und jedwede Kontroverse oder jedweder Anspruch
(einschließlich außervertraglicher Kontroversen oder Ansprüche) aus oder im Zusammenhang
mit ihm oder seinem Gegenstand oder Zustandekommen, unterliegen und werden ausgelegt
nach dem materiellen Recht der Schweiz, mit Ausnahme seiner kollisionsrechtlichen
Bestimmungen und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über den internationalen
Warenkauf (Wien 1980).
15.2 Gerichtsstand. Jedwede Streitigkeit, jedwede Kontroverse oder jedweder Anspruch aus
oder im Zusammenhang mit dem Vertrag, einschließlich der Gültigkeit, der Nichtigkeit, der
Verletzung des Vertrags oder der Beendigung desselben, muss durch ein Schiedsverfahren in
Übereinstimmung mit den Schweizer Vorschriften für Internationale Schiedsverfahren der
Schiedsstelle der Schweizer Handelskammern geregelt werden, wie diese zu dem Zeitpunkt in
Kraft sind, zu dem die Mitteilung zum Schiedsverfahren in Übereinstimmung mit diesen
Vorschriften eingereicht worden ist. Die Anzahl der Schiedsrichter beträgt drei. Der Sitz des
Schiedsverfahrens ist Zürich. Das Schiedsverfahren wird in englischer Sprache geführt.
16 Allgemeine Bestimmungen
16.1 Höhere Gewalt. Keine Partei verstößt gegen den Vertrag oder haftet für die verzögerte
Erfüllung oder Nichterfüllung von ihr obliegenden Vertragspflichten, wenn diese verzögerte
Erfüllung oder Nichterfüllung auf von ihr nicht zu vertretende Ereignisse, Umstände oder
Ursachen zurückzuführen ist; dies umfasst (i) höhere Gewalt, Überflutung, Feuer, Erdbeben
oder andere Naturkatastrophen; (ii) Epidemien oder Pandemien; (iii) Terroranschläge,
Bürgerkrieg, Cyber-Angriffe, Unruhen, Krieg, Androhung oder Vorbereitung eines Krieges,
bewaffnete Konflikte, Sanktionen oder Embargos; (iv) Gesetze oder Maßnahmen einer
Regierung oder öffentlichen Behörde; (v) Ausfälle von elektrischen oder
Telekommunikationssystemen oder anderen Versorgungseinrichtungen; und (vi) Arbeits- oder
Handelskonflikte, Streiks, Arbeitskämpfe oder Aussperrungen;
16.2 Abtretung. Wir sind berechtigt, den Vertrag oder eigene Rechte und Pflichten aus dem
Vertrag an ein verbundenes Unternehmen oder einen Rechtsnachfolger abzutreten oder
anderweitig zu übertragen. Sie sind nicht berechtigt, ohne unsere vorherige schriftliche
Zustimmung Ihre Rechte oder Pflichten aus dem Vertrag ganz oder teilweise abzutreten oder
anderweitig zu übertragen.
16.3 Unterauftragsvergabe. Es ist uns gestattet, ohne vorherige Benachrichtigung des Kunden
oder seine vorherige Zustimmung verbundene Unternehmen und andere Dritte zur Erfüllung
unserer Pflichten oder eines Teils davon zu ernennen und einzusetzen.
16.4 Gesamte Vereinbarung. Der Vertrag stellt die gesamte Vereinbarung zwischen den
Parteien in Bezug auf seinen Gegenstand dar. Er ersetzt alle vorherigen Vereinbarungen,
Vertragsentwürfe, Erklärungen, Zusicherungen und Versprechen jedweder Art, die durch oder
im Namen der Parteien mündlich oder schriftlich in Bezug auf diesen Gegenstand erstellt bzw.
abgegeben wurden. Die Parteien vereinbaren, dass die Standard- oder Einkaufsbedingungen
des Kunden keine Gültigkeit haben.
 
Produkthandbuch 2CKA1373B9870
Rechtliche Informationen
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