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Notruf Oder Pannenhilferuf (Typ 2); Notruf Mit Lokalisierung (Pe112) - CITROËN BERLINGO Bedienungsanleitung

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Sicherheit
Notruf oder
Pannenhilferuf (Typ 2)
Notruf mit Lokalisierung
(PE112)
► Drücken Sie Taste 1 im Notfall länger als 2
Sekunden.
Durch Leuchten der Kontrollleuchte und eine
Ansage wird bestätigt, dass die Notrufzentrale
angewählt wurde.*.
‚Notruf mit Lokalisierung' lokalisiert umgehend
Ihr Fahrzeug und verbindet Sie mit den
zuständigen Rettungsdiensten.**.
► Durch sofortiges erneutes Drücken wird der
Anruf storniert.
Die Kontrollleuchte blinkt, wenn die
Fahrzeugdaten gesendet wurden und leuchtet
* Entsprechend den allgemeinen Nutzungsbedingungen und der Verfügbarkeit des Dienstes in der Verkaufsstelle und unter Vorbehalt der
technologischen und technischen Möglichkeiten.
** In den Erfassungsbereichen von ‚Notruf mit Lokalisierung' und ‚Pannenhilferuf mit Lokalisierung'
Die Liste der erfassten Länder und der Telematikdienste ist bei den Vertretern des Händlernetzes erhältlich oder auf der Website Ihres Landes zu finden.
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dann ununterbrochen auf, wenn die Verbindung
hergestellt ist.
Wenn die Airbag-Steuereinheit einen
Aufprall registriert, wird auch unabhängig
von einem Auslösen des Airbags automatisch
ein Notruf abgesetzt.
‚Notruf mit Lokalisierung' ist ein Dienst,
der Ihnen kostenfrei zur Verfügung steht.
Funktionsweise des Systems
– Beim Einschalten der Zündung leuchtet die
Kontrollleuchte zunächst rot und dann grün auf
und erlischt schließlich: Das System funktioniert
ordnungsgemäß.
– Wenn die Kontrollleuchte ununterbrochen
rot aufleuchtet, liegt eine Funktionsstörung im
System vor.
– Wenn die Kontrollleuchte ununterbrochen rot
blinkt, muss die Backup-Batterie ersetzt werden.
In den letzten beiden Fällen kann es sein,
dass der Notruf und der Pannenhilferuf nicht
funktionieren.
Wenden Sie sich schnellstmöglich an einen
Vertreter des Händlernetzes oder an eine
qualifizierte Fachwerkstatt.
Die Fehlfunktion des Systems verhindert
das Fahren des Fahrzeugs nicht.
Datenverarbeitung
Jede Verarbeitung personenbezogener
Daten über das „Notruf mit Lokalisierung"-
System (PE112) muss den Vorschriften
über den Schutz personenbezogener
Daten gemäß der Verordnung 2016/679
(DSGVO) und der Richtlinie 2002/58/EG des
Europäischen Parlaments und des Rates
entsprechen und muss insbesondere auf der
Notwendigkeit der Wahrung lebenswichtiger
Interessen der betroffenen Person nach
Artikel 6.1, Absatz d) der Richtlinie 2016/679
beruhen.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten
beschränkt sich ausschließlich auf die
Verwaltung des „Notruf mit Lokalisierung"-
Systems und die Verwendung der
einheitlichen europäischen Notrufnummer
„112".
Das „Notruf mit Lokalisierung"-System erhebt
und verarbeitet ausschließlich folgende
Daten, die sich auf das Fahrzeug beziehen:
Fahrgestellnummer, Fahrzeugtyp (PKW oder
leichtes Nutzfahrzeug), Kraftstoffart oder
Energiequelle, die letzten drei Standorte und

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